Der Anwalt hatte gegen den erstinstanzlichen Zuspruch einer Teilschmerzens- und Verunstaltungsentschädigung von insgesamt 6.000 Euro berufen, weil ihm der Betrag zu niedrig war. Ein Richtersenat des Oberlandesgerichtes Linz erhöhte am Dienstag in einer Berufungsverhandlung am Landesgericht Salzburg diese Summe auf 13.000 Euro.
Der Rechtsvertreter der kleinen Amelie, Bernhard Lang, hatte insgesamt 25.000 Euro gefordert. Das Mädchen habe eine fünf mal 15 Zentimeter große Skalpierungsverletzung am Kopf erlitten, die sichtbar bleibe. Zahlreiche Operationen und eine Haut-Transplantation seien notwendig gewesen.
Die schreckliche Verletzung war für den Berufungssenat auch schon allein der Grund dafür, warum der Privatbeteiligten-Zuspruch von bisher 5.000 Euro für Schmerzen und 1.000 Euro für die Verunstaltung auf 10.000 Euro beziehungsweise und 3.000 Euro, also insgesamt 13.000 Euro, erhöht wurde.
Das Urteil selbst samt Strafmaß blieb unangefochten. Weder die Verteidigung noch die Staatsanwaltschaft hatten dagegen berufen.
Rottweiler biss Mädchen in den Kopf
Der Rottweiler hatte Amelie am 6. Mai 2011 in Wals-Siezenheim (Flachgau) in den Kopf gebissen. "Avego" war vom Garten des 42-jährigen Hundehalters über einen 1,20 Meter hohen Zaun gesprungen und durch eine stellenweise zwei Meter hohe Hecke geschlüpft. So gelangte der dreijährige Rüde in den Garten der Nachbarn, wo Amelie mit ihrem Bruder spielte. Das Mädchen wurde über 30 Mal operiert. Der Vierbeiner wurde nach dem Vorfall eingeschläfert. (APA)
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(Quelle: salzburg24)