Stadt

Neue Schlechtwetterregelung ab 1. Juli

Veröffentlicht: 29. Juni 2015 14:53 Uhr
Ab Mittwoch, 1. Juli, gilt wieder die viel diskutierte und umstrittene Schlechtwetterregelung. Für heuer kündigte der zuständige Bürgerlisten-Stadtrat Johann Padutsch am Montag einige Änderungen in der Innsbrucker- und der Münchner Bundesstraße an.

Eine Schwierigkeit für die geplante Schlechtwettersperre ist, dass der Park-and-Ride-Platz am Flughafen wegen der laufenden laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung heuer nicht zur Verfügung steht. Auf Wunsch der Polizei werde es daher keine Ableitung des Verkehrs in der Innsbrucker Bundesstraße geben, teilt Padutsch am Montag in einer Aussendung mit.

Ampelregelung statt Ableitung

Um sicherzustellen, dass es trotzdem zu keinem Verkehrskollaps kommt, wird stattdessen eine Pförtnerregelung eingesetzt. „Das heißt: Ampeln werden im Bedarfsfall so geschaltet, dass ab der Himmelreichkreuzung nur mehr ein bewältigbares Maß an Verkehr von Wals kommend durchgelassen. Der Verkehr wird also dosiert. Das Designer Outletcenter stellt seine Parkflächen als Ersatz für die Park-and-Ride-Plätze  am Flughafen zur Verfügung und wird dies auch intensiv bewerben“, erklärt Stadtrat Johann Padutsch.

Neues System auf Münchner Bundesstraße

Ebenfalls auf Ersuchen der Polizei wird  in der Münchner Bundesstraße ein System ohne Ableitung getestet: Die neuen Überkopfwegweiser auf der Autobahn sollen im Gegenzug verstärkt auf den Park-and-Ride-Platz beim Messezentrum hinweisen. „Wir werden uns zwei bis drei Tage lang ansehen, ob diese Hinweise ausreichen und ob auf eine Ableitung verzichtet werden kann. Funktioniert das nicht, dann wird wieder auf die bisherige Regelung mit Ableitung beim Kreisverkehr Mitte umgestellt“, stellt Padutsch klar.

Schlechtwetterregelung bis 31. August

Die Schlechtwetterregelung gilt von 1. Juli bis 31. August – de facto ist sie aber vor allem während der Festspielzeit relevant. Die Schlechtwetterregelung wurde eingeführt, um ein Zusammenbrechen des innerstädtischen Verkehrs zu verhindern. Steht der Verkehr erst an einer Innenstadtkreuzung, dann folgen bald unweigerlich die nächsten. Das gilt es zu verhindern – im Sinne des Öffentlichen Verkehrs, aber genauso der Werktätigen in der Stadt. Die Schlechtwetterregelung ist sicher nicht perfekt, doch sie ist das Beste, was uns zur Verfügung steht“,so Stadtrat Johann Padutsch abschließend.

(Quelle: salzburg24)

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