Stadt

Notstandshilfe: Partnereinkommensanrechnung fällt weg!

Veröffentlicht: 28. Juni 2018 12:01 Uhr
Mit 1. Juli fällt die Partnereinkommensanrechnung bei der Notstandshilfe weg. Durch die bisherige Anrechnung haben vor allem Frauen einen Teil oder oft sogar den ganzen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung verloren. Das ändert sich nun, zeigt sich Peter Eder, Präsident der Salzburger Arbeiterkammer (AK), erfreut.

Aber nicht alle Betroffenen werden automatisch zu ihrem Recht kommen, macht die AK am Donnerstag in einer Aussendung aufmerksam. Etwa jene, die sich aufgrund der bisherigen Anrechnung beim Arbeitsmarktservice (AMS) abgemeldet haben. "Mit der neuen Regelung kann für diese Personen jetzt ein Leistungsanspruch entstehen", klärt Eder auf. Die Änderung bezeichnet er als einen "wichtigen frauen- und sozialpolitischer Schritt hin zu einer eigenständigen Existenzsicherung" und sieht eine langjährige AK-Forderung damit umgesetzt.

80 Prozent der Betroffenen sind Frauen

Etwa 80 Prozent aller Notstandshilfekürzungen betrafen bislang Frauen. "Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist, gebührt grundsätzlich Notstandshilfe", erklärt AK-Expertin Ingrid van Tijn, "bislang aber nur dann, wenn eine Notlage vorlag. Dazu wurden die wirtschaftlichen Verhältnisse des gesamten Haushalts berücksichtigt, also das Nettoeinkommen des/der Partners/in. Sobald das Partnereinkommen, abzüglich Freibeträge, höher als die Notstandshilfe war, wurde keine Notstandshilfe mehr ausbezahlt."

Im Jahr 2017 waren rund 600 Personen beim AMS gemeldet, ohne einen Notstandshilfebezug zu erhalten. Dazu kommen noch arbeitslos gemeldete Personen, deren Notstandshilfe auf Grund der Partnereinkommensanrechnung gekürzt wurde und jene, die sich überhaupt beim AMS abgemeldet haben.

Nicht alle kommen automatisch zu ihrem Recht

Bei jenen, die bislang keine oder nur eine gekürzte Notstandshilfe erhalten haben, aber weiterhin beim AMS gemeldet sind, wird das AMS die Notstandshilfe von Amts wegen neu ermitteln. Sie erhalten ab 1. Juli 2018 automatisch die volle Notstandshilfe. Anders sieht die Sache bei denen aus, die sich nach Ausschöpfung des Arbeitslosengeldes vom AMS abgemeldet haben.

Hier rät die AK einen erneuten Antrag beim AMS zu stellen. "Denn durch den Wegfall der Partnereinkommensanrechnung kann für diese Personen wieder ein Leistungsanspruch entstehen", so van Tijn abschließend.

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken