Der Freispruch am Landesgericht Salzburg erfolgte mangels eines eindeutigen Beweises, dass es sich bei dem deutschen Staatsbürger tatsächlich um den Täter gehandelt hat. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Student beteuerte seine Unschuld. Er sei zur angegebenen Tatzeit um 23.10 Uhr mit einem öffentlichen Bus vom Stadtrand ins Zentrum gefahren und habe sich dort mit Freunden in einem Lokal getroffen.
Strafantrag laut Zeugen-Aussagen
Der Strafantrag stütze sich auf die Aussage eines Zeugen. Dieser hat seinen Angaben zufolge zwei verdächtige Männer, "einen dickeren und einen dünneren", am Kai nahe der Schwarzstraße beobachtet. Als die Männer ihn sahen, seien sie weggelaufen, kurz danach sei Rauch aus dem dort geparkten Auto des Ordnungsamtes aufgestiegen. Die Berufsfeuerwehr konnte den Brand rasch löschen und verhinderte einen Totalschaden an dem Neuwagen. Die Stadt machte einen Schaden in Höhe von 2.736 Euro geltend.
Rund einen Monat danach legte die Polizei dem Zeugen mehrere Lichtbilder von Personen vor, darunter ein Foto aus einem fünf Jahre alten Personalausweis des Beschuldigten. Der junge Mann gab bei der Wahlkonfrontation an, vermutlich sei der 24-Jährige einer der beiden Täter. Als der Zeuge heute in den Gerichtssaal trat und den Angeklagten sah, meinte er jedoch, dieser sei ihm noch nie über den Weg gelaufen.
Während der Befragung durch Richter Philipp Grosser meinte er dann, von der "physischen Wirkung" her könne es sich bei dem 24-Jährigen um den Täter handeln. Beide Männer hätten damals an der Wange einen Bart getragen. Der Angeklagte trug heute allerdings nur einen Schnauzbart. "Ist er es jetzt der oder nicht", fragte der Staatsanwalt. "Ich kann es nicht direkt sagen", antwortete der Zeuge.
Rätselraten um Täter
Für den Verteidiger war es unerklärlich, wie das Lichtbild eines unbescholtenen Mannes vom Landesamt für Verfassungsschutz zur Polizei komme. "Stellen sie sich vor, ohne ihres Wissens und ohne einer Begründung werden sie für einen linksextremen Straftäter gehalten", gab der Anwalt zu bedenken. Und ein Zeuge, der irgendwen im Finsteren für Bruchteile von Sekunden gesehen habe, behaupte aufgrund eines fünf Jahren alten Fotos, es könne schon sein, dass dieser Mann der Täter sei.
Auch der Bart gab Rätsel auf. Ein Bekannter des Angeklagten, der sich mit ihm am Tatabend in dem Lokal getroffen hat, erklärte heute als Zeuge, der 24-Jährige habe früher einmal einen Vollbart getragen. Wie lange das her ist, wisse er nicht.
Der Vorfall nahm auch politische Dimensionen an. Ende April hieß es in einer Aussendung der ÖVP-Stadtpartei, im Zuge von umfangreichen Ermittlungen habe sich herausgestellt, dass ein Mitarbeiter eines Jugend- und Kulturzentrums im Verdacht stehe, diesen Vandalenakt begangen zu haben. Wie aus den Medien zu entnehmen sei, ordne die Polizei den Verdächtigen der linksextremen Szene zu. Es sei an der Zeit, dass die politischen Mitbewerber ihre Haltung zu diesem Jugend- und Kulturzentrum neu überdenken. Im Umfeld der Jugendkultureinrichtung "scheinen sich Personen breitgemacht zu haben, denen Ordnungshüter ein Dorn im Auge sind und die mit linksextremen Ideologien offensichtlich dem Staat den Kampf ansagen". Die Förderung aus dem städtischen Budget wurde schließlich beschlossen. Die SPÖ und die Grünen hatten sich dafür ausgesprochen.
(Quelle: apa)