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Osterfestspiele-Affäre: Dewittes Anwalt fordert Freispruch

Veröffentlicht: 25. Februar 2014 16:37 Uhr
Die Verteidiger der beiden Angeklagten betonten in ihren Plädoyers, dass ihre Mandanten sich "mit Leib und Seele" für die Osterfestspiele beziehungsweise Salzburger Festspiele engagiert hätten. "Es fehlt schlicht und einfach ein Motiv für Malversationen", sagte Dewittes Verteidiger Johann Eder.

Während Michael Dewitte in seinem Schlusswort sehr gefasst wirkte und sich beim Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Daniela Meniuk-Prossinger) höflich "für das Zuhören" bedankte, brach Klaus Kretschmer in Tränen aus. Der ehemalige Technische Direktor der Salzburger Festspiele hatte nach Publikwerden von mutmaßlichen Malversationen 2010 mit großen psychischen Problemen zu kämpfen. Bei einem Sturz von einer Brücke wurde er schwer verletzt. Es folgten stationäre Spitalsaufenthalte.

Kretschmer wegen Verhandlungsunfähigkeit ausgeschieden

Zu Prozessbeginn im September 2013 wurde Kretschmer wegen Verhandlungsunfähigkeit vorübergehend vom Prozess ausgeschieden. Er soll die Osterfestspiele GmbH und die Salzburger Festspiele laut Anklage um rund 1,5 Mio. Euro geschädigt haben. In diesen Betrag inkludiert sind rund 800.000 Euro an Gehaltszahlungen, die Dewitte laut Anklage rechtsgrundlos an Kretschmer ausbezahlt hatte, sowie eine ebenfalls "rechtsgrundlose Provision" von 300.000 Euro für die Vermittlung einer Spende durch den russischen Kunstmäzen Igor Vidyaev an die Osterfestspiele - in diesen beiden Fällen wurde Kretschmer Untreue vorgeworfen.

Zudem soll Kretschmer zusammen mit einem bereits verurteilten Medienkaufmann aus Deutschland, der im Prozess ein volles Geständnis abgelegt hatte, erhöhte Rechnungen und Scheinrechnungen für Bühnenausstattungen wie Scheinwerfer und Projektoren in Höhe von rund 323.000 Euro zum Schaden der Salzburger Festspiele zu verantworten haben, was die Staatsanwaltschaft als schweren, gewerbsmäßigen Betrug wertete. Zu diesem Vorwurf zeigte sich Kretschmer in zwei von sechs Fakten geständig, es handelt sich um sogenannte "Kickback-Zahlungen" in der Höhe von rund 145.000 Euro für eine Hubpodium- und Stahlkonstruktion. Er bedauere sein Fehlverhalten, sagte Kretschmer heute unter Tränen. Ansonsten seien aber alle Rechnungen bezüglich der technischen Geräte gerechtfertigt gewesen und diese auch geliefert worden, hatte Verteidiger Hirsch erklärt.

Zahlungen für Beratungsfähigkeit gerechtfertigt

Hirsch betonte auch, dass die Zahlungen von 800.000 Euro an Kretschmer für seine Beratungstätigkeit für Produktionen der Osterfestspiele ebenfalls gerechtfertigt seien. Der Staatsanwaltschaft zufolge hätten diese Zahlungen den Kooperationsvertrag zwischen Salzburger Festspiele und Osterfestspiele gesprengt. Hirsch sagte dazu, Kretschmer habe außerhalb seiner Dienstzeit, an Abenden und an Wochenenden, sich für das Zustandekommen dieser Aufführungen in der Entwurfsphase gekümmert. "Die Leistung ist nachvollziehbar erbracht worden". Das Ganze sei vielleicht arbeitsrechtlich verpönt, aber nicht von strafrechtlicher Relevanz, erklärte Hirsch. Und der Verteidiger von Dewitte meinte dazu: Es fehle jegliches Motiv für Dewitte, Kretschmer für Leistungen zu bezahlen, die dieser gar nicht erbracht hätte. "Es ist absurd, dass er Kretschmer einfach Summen ohne Gegenleistung hätte zuschieben wollen." Die Osterfestspiele hätten auch über Jahre hinweg, seit 1995, keinen Technischen Direktor gehabt.

Den Vorwurf von ungerechtfertigten Provisionen aus einer Zuwendung der Vidyaev-Stiftung wiesen beiden Anwälte heftig zurück. Die Rechtsanwälte verwiesen auf ein Zivilurteil des Landesgerichts Salzburg vom 6. Mai 2013. Demnach verstößt diese Vereinbarung weder gegen das Gesetz noch gegen die guten Sitten. "Die Provision war vereinbart", sagte Hirsch, auch wenn Staatsanwalt Michael Schindlauer gegenteiliger Meinung ist. Und Rechtsanwalt Eder ergänzte: "Es kann nicht jemand strafrechtlich verurteilt werden, wenn das zivilrechtlich einwandfrei war."

Osterfestspiele: Fragwürdige Provisionsvereinbarungen

Bei dem Prozess ging es noch um weitere, offenbar fragwürdige Provisionsvereinbarungen von rund 360.000 Euro, die Dewitte lukriert haben soll. Nachdem Dewittes "Teilzeitjob" bei den Berliner Philharmonikern im Jahr 2002 zu Ende war, forderte er ein höheres Gehalt für seine Geschäftsführertätigkeit bei den Osterfestspielen. Er habe fünf Prozent Provision von den Sponsoreneinnahmen der Osterfestspiele gefordert, und dies sei ihm als zusätzliche Entlohnung auch zugesichert worden, erklärte Verteidiger Eder. Zur Untermauerung der Rechtmäßigkeit dieser Abgeltung wurde ein Schreiben vom 5. September 2002 an einen Hofrat in der Präsidialabteilung des Landes Salzburg, dem damaligen "Alter Ego" von Altlandeshauptmann Franz Schausberger, herangezogen, das von dem Hofrat auch unterschrieben worden ist. "Der Hofrat hat aber keine Zustimmung zu der Provisionszahlung gegeben", konterte der Staatsanwalt. "Er hat gesagt, er hat die Forderung nur zur Kenntnis genommen. Mit dem Schreiben ist keine Genehmigung erfolgt."

Auch die Provision von 50.000 Euro aus einer Zuwendung von Kunstmäzen Donald Kahn sei gerechtfertigt gewesen, erklärte Dewittes Verteidiger. "Dewitte hat sich jahrelang um Kahn bemüht". Insgesamt soll der ehemalige Geschäftsführer der Osterfestspiele die GmbH laut Anklage um rund 1,6 Mio. Euro geschädigt haben. Auch die Gehaltsabgeltung von rund 35.000 Euro für Dewittes Vorbereitungsarbeit für das im Jahr 2004 geplante, letztlich aber gescheiterte European Art Forum ist aus der Sicht von Verteidiger Eder gerechtfertigt gewesen. Man sei ja auf Dewitte zugegangen und habe ihn ersucht, als Geschäftsführer für das Forum tätig zu werden, sagte Eder. Eder beantragte heute einen Freispruch für Dewitte.

"Weltweite mediale Hinrichtung"

Er ging auch mit den Medien hart ins Gericht, als er von einer "weltweiten medialen Hinrichtung" seines Mandanten seit seiner Entlassung sprach. "Er hat sich zwölf Jahre intensiv für den Festspielbetrieb engagiert. Er war als Geschäftsführer geschätzt, er hat seine Arbeit gut gemacht. Von einem Tag auf den anderen ist ihm der Boden unter den Füßen weggezogen worden. Er wurde in ein unredliches Licht gerückt. Es fehlt das Motiv für ein unredliches Zusammenwirken mit Kretschmer." Kretschmers Verteidiger Hirsch bat wiederum um ein mildes Urteil für seinen Mandanten. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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