"Fall David"

SALK suspendiert behandelnde Ärzte

Veröffentlicht: 27. Juni 2019 11:16 Uhr
Nach dem tragischen Tod eines kleinen Buben im „Fall David“ haben die Salzburger Landeskliniken (SALK) nun die Konsequenzen gezogen und zwei behandelnde Ärzte suspendiert.

Der 17 Monate alte Bub hatte im Juni 2018 nach der Entfernung eines Muttermals in der Narkose Erbrochenes eingeatmet und war erstickt.

Gerichtsgutachten: Ärzte suspendiert

Auf Basis des seit Mittwoch vorliegenden zweiten Gerichtsgutachtens zieht die Geschäftsführung weitere Konsequenzen. Konkret werden zwei Ärzte gänzlich vom Dienst suspendiert. Weitere dienstrechtliche Konsequenzen werden geprüft, heißt es in einer Aussendung am Donnerstag. Zudem wird – in Absprache mit der Versicherung der Klinik – ein Haftungsanerkenntnis abgegeben. Damit wird die Leistung einer Akontozahlung an die Eltern des Kindes möglich.

"Fall David": Bedauern und Entschuldigung

"Uns ist wichtig, noch einmal zu betonen, wie sehr wir betroffen sind, dass diese Tragödie in unserem Haus passieren konnte. Wir bedauern dies zutiefst und möchten uns bei den Eltern des kleinen Jungen sowie bei allen Betroffenen für das entstandene Leid und die Fehler, die passiert sind, entschuldigen", sagt der ärztliche Direktor Jürgen Koehler.

Eltern sollen finanziell unterstützt werden

"Auf Basis der beiden unabhängigen Gerichtsgutachten haben wir die notwendigen Konsequenzen gezogen. Sie sind auch die Voraussetzung dafür, dass wir – in Absprache und mit Zustimmung unserer Versicherung – jetzt ein Haftungsanerkenntnis abgeben dürfen und wir die Eltern zumindest finanziell unterstützen können", erklärt Geschäftsführer Paul Sungler. Seitens der SALK wird nun offenbar alles unternommen, dass eine Wiederholung eines derartigen Falls nicht möglich ist.

Koehler erläuterte die Gründe für die Suspendierung der beiden Ärzte: Zum einen habe es laut Gutachter keine Notwendigkeit für eine sofortige Operation des Babys gegeben, zum anderen hätte bei der Verstärkung der Narkose ein Schlauch zur künstlichen Beatmung gelegt werden müssen.

Kinderchirurg und Anästhesist suspendiert

Ein Gutachter für Anästhesiologie habe nun wie zuvor schon der kinderchirurgische Sachverständige den Zeitpunkt der Operation – der Bub hatte kurz davor Nahrung zu sich genommen – als zu früh deklariert, sagte Koehler. "Er hat die Notwendigkeit der Operation zum gegebenen Zeitpunkt nicht erkannt. Und es fehlt der Beweis, dass es sich um einen relativen Notfall gehandelt hätte." Der Blutverlust durch das offene Muttermal sei nicht dokumentiert worden. Da für den Zeitpunkt des Eingriffes sowohl der Kinderchirurg als auch der Anästhesist verantwortlich seien, habe man die Suspendierung ab heute, Donnerstag, gegen beide ausgesprochen, sagte der Kliniken-Chef.

Der zweite Aspekt hänge mit der Dosierung der Narkose zusammen: Der Eingriff sei – wie durchaus üblich – mit einer relativ leichten Narkose begonnen worden, diese sei aber dann im Verlauf der Operation verstärkt worden, sodass es in Richtung Vollnarkose gegangen sei. "Wenn der Schritt einer Vertiefung der Narkose nötig ist, müssen die Atemwege gesichert werden, das heißt, es ist ein Tubus (Beatmungsschlauch, Anm.) zu legen. Das ist nicht geschehen", so Koehler weiter. Als das Kind dann erbrochen habe, sei Erbrochenes in die Atemwege gelangt. Es habe dann lange gedauert, bis man diese Situation wieder im Griff gehabt habe.

Elf Tage nach den Komplikationen ist der 17 Monate alte David im Krankenhaus gestorben.

Eltern für Entschuldigung noch nicht erreicht

Die bisher nicht erfolgte Entschuldigung des Spitals bei den Eltern des Kleinkindes wollte Koehler laut eigenen Angaben bereits gestern nachholen. "Ich habe auch heute drei Mal angerufen, aber bisher niemanden für eine persönlichen Entschuldigung erreicht. Auch nicht den Anwalt."

Am Donnerstag sei auch bereits eine Akontozahlung zur finanziellen Entschädigung an die Eltern getätigt worden, so Koehler. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, sagte er nicht. "Wir haben Stillschweigen vereinbart und überlassen es den Eltern, ob sie den Betrag nennen möchten. Er erscheint jedenfalls angemessen."

(Quelle: salzburg24)

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