Nach Jahrzehnten am Bau sehnte Herr. M seinen wohlverdienten Ruhestand herbei. Im September wäre es dann so weit gewesen. Auch der Termin für die firmeninterne Abschiedsfeier stand. Unglücklicherweise brach sich Herr M. kurz davor das Bein. Statt die letzten Wochen in der Arbeit zu verbringen, hieß es für den Salzburger Krücken, Gips und Krankenstand.
Im Krankenstand auf eigener Pensionsfeier: Entlassung
Mit Krücken humpelte er zur eigenen Abschiedsparty. Dann die böse Überraschung: Anstelle von Dankbarkeit und Glückswünschen legte ihm sein Chef die fristlose Entlassung vor. Als Grund führte er die Teilnahme an der eigenen Pensionsfeier während des Krankenstandes an. Die AK Salzburg klagte. Mit Erfolg: Herr M. erhielt 24.000 Euro.
AK: Entlassung reines Kalkül
Fassungslos wandte sich Herr M. an die Arbeitsrechtsexperten der AK Salzburg. Die AK intervenierte: „Erstens gab es ein ärztliches Gutachten, das den Besuch an der Feier erlaubte und zweitens war die Entlassung reines Kalkül, um der anfallenden Abfertigung zu entgehen“, so Heimo Typplt, Leiter der AK-Rechtsabteilung. Nachdem sich der Dienstgeber weigerte, die Entlassung zurückzunehmen, klagte die Arbeiterkammer. Mit Erfolg: Herrn M. wurden 24.000 Euro netto zugesprochen.
20,5 Millionen Euro im Jahr 2017 erkämpft
„Wir schauen nicht weg. Wir verhelfen den Menschen zu ihrem Recht“, sagt AK-Präsident Peter Eder. Die AK Salzburg half 2017 alleine im Arbeitsrecht rund 90.000 Mal und erkämpfte dabei 20,5 Millionen Euro.
(Quelle: salzburg24)