Der Geschäftsführer einer Salzburger Getränkehandelsfirma, ein hochrangiger Angestellter und die Firma selbst sind am Mittwoch am Landesgericht Salzburg zu hohen Geldstrafen wegen Beitrags zur Steuerhinterziehung verurteilt worden. Der Chef erhielt eine teilbedingte Geldstrafe in Höhe von 1,25 Mio. Euro. Er und der Mitarbeiter sollen von 2009 bis 2018 teils durch Schwarzverkäufe rund 15 Wirten die Hinterziehung von Abgaben in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro ermöglicht haben.
Geldstrafen gegen Getränkehändler teils rechtskräftig
Die 1,25 Millionen Euro hohe Geldstrafe gegen den Chef der Getränkehandelsfirma und die 600.000 Euro hohe Geldstrafe gegen den Angestellten sind bereits rechtskräftig. Die Geldstrafe in Höhe von 1,2 Millionen Euro nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ist nicht rechtskräftig. Alle Geldstrafen seien zur Hälfte bedingt nachgesehen worden, erläuterte der Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Peter Egger.
Angeklagte großteils geständig
Die beiden Männer waren großteils geständig. Sie sollen Mitarbeiter beauftragt haben, von Wirten bestellte Getränke nur teilweise mit Rechnung auszuliefern und einen Teil bar, also schwarz, zu kassieren. Ein Großteil dieser Gastronomen, die Restaurants und Apres-Ski-Bars betrieben, sind bereits wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt worden.
(Quelle: apa)