Zu lesen sollen auch Sätze wie "ich fordere, dass Mauthausen wieder eingeschalten wird" und "aussi mit dem Negerpack" gewesen sein. Seine mehr als 1.900 zugelassenen Facebook-Freunde hätten die Beiträge lesen können, damit sei eine breite Öffentlichkeit hergestellt, warf Staatsanwalt Roland Finster dem Studenten vor.
Salzburger wegen posttraumatischer Belastungsstörung betreut
Der Beschuldigte zeigte sich vor dem Geschworenen-Gericht unter Vorsitz von Richter Philipp Grosser reumütig geständig. Verteidiger Andreas Hochwimmer erklärte, der Salzburger sei in dem angeklagten Zeitraum von 13. Juli bis 8. August 2015 in einer psychiatrischen Einrichtung wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung betreut worden. "Es wurde eine intensive Therapie durchgeführt. Er war immer wieder in einer Ausnahmesituation."
Gericht verhängte eine außerordentliche Strafmilderung
Das Gericht verhängte eine außerordentliche Strafmilderung aufgrund des Geständnisses des Beschuldigten, seiner eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit wegen seiner damals psychisch schlechten Verfassung und der bisherigen Unbescholtenheit. Zudem handelte es sich um einen kurzen Tatzeitraum, der junge Mann war sonst noch nie einschlägig aufgefallen. Der reguläre Strafrahmen reichte in diesem Fall von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft. Da der Staatsanwalt keine Erklärung abgegeben hat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
(APA)
(Quelle: salzburg24)