Veröffentlicht: 19. Juni 2012 17:27 Uhr
Ein ehemaliger Betreiber eines Lokals in der Stadt Salzburg ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg wegen Vergewaltigung einer 19-jährigen Schülerin zu einer teilbedingten Haftstrafe von 21 Monaten, davon sieben Monate unbedingt, verurteilt worden. Er soll dem Mädchen K.o.-Tropfen verabreicht haben.
43-Jähriger beteuerte Unschlud
Der Beschuldigte, der mittlerweile in einem Lokal als Angestellter arbeitet, hatte am ersten Prozesstag am 8. Mai ausgesagt, dass der Geschlechtsverkehr in dem Beisl am 23. Dezember 2010 im Einvernehmen mit der 19-Jährigen geschehen sei. Er habe dem Mädchen an jenem Morgen in dem Lokal kein betäubendes Mittel in ein Getränk gemischt, betonte der 43-Jährige.K.o.-Tropfen in Blut festgestellt
Das Gutachten der Gerichtsmedizin Salzburg hat den Angeklagten aber belastet. Der von dem Mädchen zuvor konsumierte Alkohol (fünf einfache Whisky mit Red Bull und zwei Nuss-Schnäpse, Anm.) habe nicht zu dem nahezu bewusstlosen Zustand führen können, hieß es. Zu Mittag wurde die Schülerin ins Spital gebracht. Dort stellte man bei einem Blut- und Urintest den Wirkstoff "Lorazepam" fest, der in K.o.-Tropfen vorkommt. Dem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge muss die Substanz in den Morgenstunden verabreicht worden sein.Mutter des Opfers: "Sie hat wirres Zeug geredet"
Der Schöffensenat nahm an, dass der Lokalbetreiber eine Tablette, die "Lorazepam" enthalten hatte, in einem Getränk aufgelöst hatte. Zwischen 7.00 und 8.00 Uhr, als alle Gäste gegangen waren, soll es zu derK.o.-Tropfen schwer nachweisbar
Laut Staatsanwältin Feichtinger war in dieser Causa zum ersten Mal in Salzburg der Nachweis gelungen, dass ein betäubendes Mittel verwendet wurde, um das Opfer gewaltsam zum Beischlaf zu nötigen. Für Polizei und Staatsanwaltschaft ist der Beweis deshalb so schwierig, weil diese Substanzen nur rund acht Stunden im Blut und etwa zwölf Stunden im Urin nachweisbar sind. Die Strafe für den 43-Jährigen wurde als Zusatzstrafe zu einer bereits verhängten Strafe von fünf Monaten bedingt ausgesprochen. Der Strafrahmen reichte in diesem Fall von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft. (APA)(Quelle: salzburg24)