Ein ehrenamtlicher Loipen-Betreuer (51) war am Bezirksgericht wegen zweifacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 320 Euro verurteilt worden, weil er am 29. Jänner 2011 mit Skistöcken auf einen Langläufer eingeschlagen und dessen Begleiterin einen Faustschlag ins Gesicht verpasst hatte. Der Berufungssenat erhöhte die Geldstrafe auf 480 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe 60 Tage).
Beschuldigte vorbestraft
Der zweifach vorbestrafte Beschuldigte war verärgert, weil die beiden Langläufer entgegen der Laufrichtung auf der Gaisberg-Loipe unterwegs waren und ihren Hund nicht angeleint hatten. Der Pensionist stellte die zwei Freizeitsportler zur Rede und forderte sie auf, die Loipe zu verlassen, da sie gegen die Regeln verstoßen hätten. Doch die beiden kamen der Aufforderung nicht nach.
Prügelei auf Langlaufloipe
Aus einem verbalen Streit entfachte sich eine Prügelei. Beide Männer schlugen aufeinander ein. Der 51-Jährige verpasste seinem Kontrahenten mit den Skistöcken mehrere Schläge. Alle drei Streitbeteiligten wurden verletzt. Der männliche Langläufer erlitt Prellungen und Hautabschürfungen, die Frau Schwellungen im Gesicht. Ihr Begleiter war ursprünglich ebenfalls beim Bezirksgericht Salzburg angeklagt worden, in seinem Fall kam es aber zu einer Diversion.
Im Fall des Loipen-Betreuers hat die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Bezirkgerichtes Salzburg vom 2. Juli berufen. Der Anklagebehörde war die Strafe zu mild. Der Drei-Richter-Senat am Landesgericht (Vorsitz: Richterin Elisabeth Schmidbauer) gab der Berufung nun teilweise statt. (APA)
(Quelle: salzburg24)