Drei Monate bedingte Haft, so lautete der noch nicht rechtskräftige Schuldspruch für den bisher unbescholtenen Bundeswehr-Zeitsoldaten aus dem Berchtesgadener Land. Außerdem muss er 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der reumütig geständige Angeklagte nahm das Urteil an. Da aber Staatsanwältin Tanja Feichtinger keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Schädelfraktur, Hirnhautblutungen und OP
Die Folgen des Vorfalls am 18. Februar 2014 in der Wohnung der Kindesmutter nahe der Stadt Salzburg wogen für den Säugling schwer: Er erlitt eine Schädelfraktur, Blutungen über und unter der Hirnhaut und Augenhintergrundsblutungen. Das Kind musste operiert werden und 30 Tage in einer Klinik verbringen.
Der Kleine hatte aber noch Glück: Laut der Leiterin der Salzburger Gerichtsmedizin, Edith Tutsch-Bauer, sind nach derzeitigem Stand keine körperlichen Dauerschäden zu befürchten. Etwa 25 Prozent der Schütteltraumen bei Kindern würden tödlich enden, veranschaulichte die Sachverständige. Und viele der Kinder, die das überlebten, würden schwere Schäden am Gehirn davontragen und später auch mental darunter leiden, erklärte Tutsch-Bauer.
Angeklagter zeigt Reue
Der Angeklagte, der noch eine zweijährige Tochter hat, zeigte sich heute vor Strafrichter Roland Finster sehr betroffen und entschuldigte sich auch bei der im Gerichtssaal anwesenden Kindesmutter für die Tat. Er habe an jenem Tag, als er auf den gemeinsamen Sohn und die drei weiteren Kinder der Frau aufpasste, an einer Mittelohrentzündung gelitten und sechs oder gar sieben Tabletten geschluckt. Als er das schreiende Baby dann nicht beruhigen konnte und "extrem schüttelte", sei ihm schwindlig geworden und er habe an Kraft verloren. Deshalb sei ihm der Säugling wohl aus den Händen geglitten.
Bevor der Bub auf den Boden fiel, war er offenbar noch gegen einen Tisch geprallt. "Er hat geschrien und ich habe versucht, ihn zu beruhigen. Mir sind die Sicherungen durchgegangen. Ich war überfordert, durch die ganzen Medikamente und die Schmerzen in den Ohren." Über das, was passiert ist, schäme er sich, sagte der Angeklagte. Im Vorverfahren hatte er allerdings noch von einem gemeinsamen Sturz mit dem Kind gesprochen.
Soldat verliert Job bei Bundeswehr
Der Beschuldigte bat die Mutter des Kindes um Verzeihung, doch diese lehnte ab. Im Zeugenstand erzählte die 29-jährige Frau, dass ihr Ex-Freund bis zu dem Vorfall ein "Vorzeigepapa" gewesen sei und sich rührend um die Kinder gekümmert habe. Für Richter Finster war es nicht nachweisbar, dass der Angeklagte das Baby gezielt gegen einen Gegenstand geschlagen hat. Die Staatsanwaltschaft war im Strafantrag noch von einer absichtlich schweren Körperverletzung ausgegangen.
Eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bedingt scheint im österreichischen Strafregister nicht auf. Der Angeklagte werde aber durch eine Verurteilung wegen einer Gewalttat seinen Job bei der deutschen Bundeswehr verlieren, sagte Verteidiger Johannes Hebenstreit. (APA)
(Quelle: salzburg24)