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Taranis: Einsatzstab des Landes aktiv eingebunden

Veröffentlicht: 28. Juni 2013 11:19 Uhr
Der Einsatzstab des Landes ist aktiv in die internationale Katastrophenschutzübung Taranis eingebunden.

Das Land koordiniert unter anderem die bezirksübergreifenden Einsätze im Bundesland, disponiert die internationalen Katastrophenhilfskräfte, hält engen Kontakt zur Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) sowie zum Hydrographischen und zum Landesgeologischen Dienst Salzburgs und informiert die Bezirksverwaltungsbehörden sowie die Landeskommanden.

Taranis wird vom Roten Kreuz ausgerichtet

Ausgerichtet wird die von der EU ko-finanzierte Katastrophenschutzübung "EU Taranis 2013" vom Roten Kreuz, Landesorganisation Salzburg. Insgesamt nehmen rund 1.700 Personen aus acht Nationen an der Übung teil und proben in 22 Szenarien den Ernstfall. Der Einsatzstab des Landes, der aus rund 20 Personen besteht, koordiniert die Katastrophenschutzübung von der Landeswarnzentrale in der Karolingerstraße aus.

Einholen von Informationen ist Aufgabe des Landes

Zu den Aufgaben des Einsatzstabes des Landes gehören auch das Einholen sowie das Bereitstellen wichtiger Informationen zur Lage. Der Landeseinsatzstab dokumentiert den Einsatzablauf, organisiert Fremdleistungen wie beispielsweise den Einsatz von Spezialgeräten oder organisiert medizinische und sanitätsdienstliche Betreuung. Weiters zählen im Ernstfall die Medienbetreuung und Medienarbeit zu den Aufgaben des Landeseinsatzstabes, ebenso die Bereitstellung von Dolmetschdiensten und das Sicherstellen der internen sowie externen Kommunikation.

Koordination der Teams

Ziel von EU Taranis 2013 ist die Erprobung der Planung und Umsetzung internationaler Katastrophenschutzübungen sowie deren Koordination und die Kooperation der Interventionsteams.

Der Einsatzstab des Landes tritt zur Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen zusammen, die Koordinierung wird durch einen Einsatzleiter wahrgenommen. Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Landeseinsatzstabes sind im Katastrophenhilfegesetz geregelt.

(Quelle: salzburg24)

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