Die Staatsanwaltschaft zog den Strafantrag zurück, weil die Tat bereits verjährt ist. Wegen einer Messerattacke im Juni 2012 wurde der Angeklagte zu einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, sowohl der Staatsanwalt wie der Verteidiger übten Rechtsmittelverzicht.
Salzburger durch Messer verletzt
Der Fall liegt lange zurück. Ende Juli 2000 soll der Angeklagte an einem Sonntagabend in der Stadt Salzburg in die Wohnung des Paars eingedrungen sein und die beiden Bewohner mit einem Kampfmesser zum Niederknien genötigt haben. Forderungen stellte er damals nicht, er sprach auch kein einziges Wort. Der Eindringling versuchte dann, den Mann und die Frau mit einem Klebeband zu fesseln. Als sich der Mann wehrte, versetzte ihm der Angreifer mehrere Stiche mit dem Messer.
Das Opfer trug mehrere Schnittverletzungen an den Händen, Stichwunden am Kiefer und eine Platzwunde davon. Dann ergriff der Unbekannte die Flucht. Auf einem zurückgelassenen Gummihandschuh wurden damals DNA-Spuren gesichert - die nach einer Messerattacke am 3. Juni 2012 dem nun angeklagten Türken zugeordnet werden konnten.
Tat verjährt: Klage zurückgezogen
Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Frühpensionist soll im Streit einem Kontrahenten mit einem ausgeklappten Taschenmesser angegriffen haben. Er versuchte Hals, Kopf und Oberkörper seines Gegners zu treffen, sein Opfer erlitt Schnittverletzungen am Unterarm, als er den Angriff abwehren wollte. Während sich der Angeklagte zu dieser Tat geständig zeigte, bestritt er im Prozess (erste Hauptverhandlung war am 19. Oktober 2012) die Tat aus dem Jahr 2000 trotz des DNA-Treffers.
Weil die Tat mittlerweile verjährt ist, zog der Staatsanwalt am Donnerstag die Anklage zurück. Der 48-Jährige wurde von diesem Faktum freigesprochen. Das als Zeuge geladene Opfer von damals, zeigte sich in einer ersten Reaktion gegenüber dem Richter enttäuscht: "Mir geht das seit zwölf Jahren im Kopf herum."
15 Monate Haft wegen Messerattacke
Eine Schuldspruch gab es hingegen für die Messerattacke im Juni 2012. Der Richter verurteilte den Angeklagten zu 15 Monaten Haft, fünf Monate davon muss der Mann unbedingt ins Gefängnis. Ihm wird die Zeit seiner U-Haft von rund dreieinhalb Monaten angerechnet, außerdem muss er die Verfahrenskosten tragen und seinem Kontrahenten ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von 600 Euro zahlen.
(APA)
(Quelle: salzburg24)