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Tipps für absoluten Stillstand: Richtiges Verhalten im Stau

Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mitunter tief in die Tasche greifen.
Veröffentlicht: 27. Juli 2017 10:02 Uhr
Am Wochenende müssen sich die Autofahrer in Salzburg auf umfangreiche Staus im Urlauberreiseverkehr einstellen. Wenn nichts mehr geht, sind einige Dinge zu beachten, um Strafen zu vermeiden und keine unsicheren Situationen heraufzubeschwören.
SALZBURG24 (Florian Gann)

Pannenstreifen, Rettungsgasse, Aussteigen, Rückwärtsfahren: Wir haben uns für euch schlau gemacht, worauf ihr im Stau achten solltet. Sonst kann es empfindlich teuer werden.

Fahren am Pannenstreifen

Der Pannenstreifen ist für Fahrzeuge des Pannendienstes und Einsatzfahrzeuge reserviert und nicht, um etwa einen Rastplatz oder die nächste Ausfahrt schneller zu erreichen. Das unberechtigte Befahren des Pannenstreifens ist ein Vormerkdelikt im Sinne des Führerscheinvormerksystems. Strafe: 72 bis 2.180 Euro.

Einzige Ausnahme ist die Bildung einer Rettungsgasse, wenn sonst nicht genug Platz ist, um eine ausreichende Rettungsgasse zu bilden.

So funktioniert die Rettungsgasse

In Österreich ist seit 1. Jänner 2012 auf mehrspurigen Richtungsfahrbahnen auf Autobahnen und Schnellstraßen, dann eine Rettungsgasse zu bilden, wenn der Verkehr ins Stocken gerät. Wichtig ist, die Rettungsgasse zu bilden, solange sich die Fahrzeuge noch bewegen. Ausfahrten sind freizuhalten. Die Rettungsgasse muss so breit sein, dass sie von Einsatzfahrzeugen oder Fahrzeugen des Straßen- und Pannendienstes benutzt werden kann. Bei einer zweispurigen Autobahn wird die Rettungsgasse in der Mitte zwischen den beiden Fahrstreifen gebildet. Bei drei Fahrstreifen muss die Gasse zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen gebildet werden. Das Nichtbilden der Rettungsgasse wird mit einer Strafe bis 726 Euro geahndet. Wer ein Einsatzfahrzeug behindert, muss sogar mit einer Strafe bis 2.180 Euro rechnen.

Das dürfen Motorradfahrer

Ein Biker darf an stehenden Kolonnen vor Baustellen oder im Stau vorbeifahren, wenn ausreichend Platz vorhanden ist und er abbiegende Fahrzeuge nicht behindert. Die Club-Experten empfehlen mindestens 1,40 Meter Sicherheitsabstand. Die Rettungsgasse oder den Pannenstreifen darf auch ein Motorradfahrer nicht benützen. Hier droht eine Strafe bis zu 726 Euro

Telefonieren im Stau

Wenn alles steht, kann auch ohne Freisprecheinrichtung telefoniert werden. Handelt es jedoch um "stop and go"-Verkehr, ist das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung sowie jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons (z.B. SMS und Internetnutzung) nicht zulässig. Es kann ja jederzeit weitergehen und dann hat man das Handy in der Hand und kann eventuell nicht sofort auf die veränderte Situation reagieren. Bei Zuwiderhandeln droht ein Organstrafmandat von 50 Euro, bei einer Anzeige 72 Euro.

Sicherheitsabstand unbedingt einhalten

Auch bei beginnendem Stau und stockendem Verkehr ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Vordermann einzuhalten. Ein nicht ausreichender Sicherheitsabstand (0,2 – 0,4 Sekunden) ist ein Vormerkdelikt im Sinne des Führerscheinvormerksystems. Bei noch geringerem Abstand erfolgt der Führerscheinentzug. Strafen: 72 Euro bis 2.180 Euro.

Das solltet ihr beim Reißverschlusssystem beachten

Prinzipiell sollte im Stau der Fahrstreifen beibehalten werden. Wenn sich aber tatsächlich ein Hindernis auf einer Fahrspur befindet, dann kommt das Reißverschlusssystem zur Anwendung. Man sollte sich erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Verkehr wechselweise einordnen. So bleibt der Verkehr flüssig. Bei zu frühem Einordnen kommt es zum Stocken des Verkehrs.

Warnweste außerhalb des Fahrzeugs tragen

Während eines Staus sollte man aus Sicherheitsgründen im Fahrzeug sitzen bleiben. Wenn man wirklich aussteigen muss, sollte man unbedingt die Warnweste anlegen. Vorsicht beim Öffnen der Türen: Motorradfahrer, Einsatzfahrzeug – und Pannenfahrzeuge können jederzeit vorbei fahren, hier könnte es zu gefährlichen Situationen kommen.

Keinesfalls Umdrehen und Rückwärtsfahren

Umdrehen und Rückwärtsfahren auf der Autobahn ist verboten. Wer zum Geisterfahrer wird, muss im schlimmsten Fall mit einem Führerscheinentzug bis zu 6 Monaten und einer Strafe bis zu 2.180 Euro rechnen.

(Quelle: salzburg24)

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