Im Fall des 51-jährigen ehemaligen Hundetrainers, der ein 15-jähriges Mädchen wiederholt vergewaltigt hatte und auf Initiative von Justizministerin Beatrix Karl (V) vorerst doch keine elektronische Fußfessel anstelle von sechs Monaten Haft erhalten soll, reagierte der Rechtsvertreter des Opfers "sehr erleichtert" auf die Entscheidung der Justizministerin.
"Ich gehe davon aus, dass die Gerechtigkeit siegen wird und ein Mädchen, das mit 15 mehrfach vergewaltigt wird, nicht mitansehen muss, wie der Täter ungestraft davonkommt", erklärte Rechtsanwalt Nikolaus Rast am Montagnachmittag gegenüber der APA.
Entscheidung über Fußfessel in 3 Wochen
In Bezug auf den an sich vorgesehenen elektronischen Hausarrest für den Salzburger hatte Karl nach teilweise heftiger Kritik an der Fußfessel-Entscheidung Ende der vergangenen Woche einen Antrag auf aufschiebende Wirkung an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gestellt. Mit dem VwGH-Erkenntnis ist frühestens in drei Wochen zu rechnen. Parteienstellung kommt der 15-Jährigen dabei keine zu, gab ihr Anwalt zu bedenken. (APA)
(Quelle: salzburg24)
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