Mit einer Wahlkarte können Wahlberechtigte, die sich am 4. Dezember nicht in ihrer Heimatgemeinde aufhalten, ihre Stimme abgeben – und das auch außerhalb der Gemeinde, in dessen Wählerevidenz sie eingetragen sind. Außerdem kann auch per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Auch dafür ist eine Wahlkarte erforderlich. Mündliche oder schriftliche Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte können bis 30. November (schriftlich) beziehungsweise 2. Dezember, 12.00 Uhr, (mündlich) gestellt werden und zwar bei jener Gemeinde, in dessen Wählerevidenz der Wahlberechtigte eingetragen ist. Die Wahlkarten werden nach Herstellung der Stimmzettel zugesendet.
Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können Wahlkarten beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Schon vor 4. Dezember wählen
Die Stimme kann bereits nach Erhalt der Wahlkarte, also auch schon vor dem 4. Dezember, abgegeben und der Wahlbehörde übermittelt werden. Die Wahlkarte muss aber bis zum Wahltag (17.00 Uhr) bei einer Bezirkswahlbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal abgegeben werden. Sie muss nicht mit der Post übermittelt werden, sondern kann auch auf anderem Wege, etwa persönlich oder von einem Boten, abgegeben werden.
Mit Wahlkarten kann überall gewählt werden
Per Briefwahl kann von jedem beliebigen Ort, auch vom Ausland aus, gewählt werden. Darüber hinaus kann mit einer Wahlkarte, so wie bisher auch, in jeder österreichischen Gemeinde vor einer Wahlkommission (in einem Wahllokal) gewählt werden.
(Quelle: salzburg24)