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Werner Purkhart protestiert mit Haft gegen Geldstrafe

Veröffentlicht: 16. Februar 2018 10:39 Uhr
Weil der Salzburger Unternehmer Werner Purkhart während der Fußball-Europameisterschaft 2016 zwölf Mitarbeiter nicht ordentlich an- oder abmeldete, verhängte das Strafamt eine Strafe in Höhe von 13.400 Euro gegen ihn. Da Werner Purkhart das Geld nicht aufbringen wollte, trat er am Donnerstag aus Protest eine 55-tägige Ersatzfreiheitsstrafe an. Doch dazu hätte es nicht kommen müssen. Wir zeigen euch die Hintergründe auf.

Purkhart hat das öffentliche Leben in der Stadt Salzburg stark mitgeprägt. Mit dem Movida Beach richtete der Veranstalter einen sommerlichen Treffpunkt für junge Menschen im Volksgarten ein. Auch mit seinen Veranstaltungsreihen sicherte er sich einen Fixplatz in der Salzburger DJ-Szene. Zuletzt führte Purkhart noch den Club Felsenkeller, zog sich dann allerdings komplett aus dem Veranstalter-Bereich zurück.

13.400 Euro für fehlende Krankenversicherung

Während des Public Viewings der Fußball-Europameisterschaft im Volksgarten Salzburg schoss sich Purkhart bei der An - oder Abmeldung zur Krankenversicherung quasi ein Eigentor. Das Finanzamt wurde darauf aufmerksam und verhängte gegen den Gastronom eine Strafe in Höhe von 13.400 Euro. "Die Höhe der Strafe ist so absurd, dass es für mich nicht infrage kommt, hierfür Geld zu verschwenden", verkündete Purkhart seinen Facebook-Freunden in einem Posting, das am Freitagvormittag bereits 815 Mal geteilt wurde.

Strafamt Salzburg klärt über Vorgehen auf

Wie geht das Strafamt in solchen Verfahren vor? "Über solch ein Strafausmaß kann innerhalb von einem Monat Beschwerde eingelegt werden", sagte Roland Schagerl, Amtsleiter vom Salzburger Strafamt, im SALZBURG24-Gespräch. Zu dem individuellen Akt von Purkhart wollte er sich aus Datenschutzgründen nicht äußern. Kann eine Geldstrafe in weiterer Folge nicht bezahlt werden, gibt es die Möglichkeit die Strafe – je nach nachvollziehbarer Glaubwürdigkeit – einen gewissen Zeitraum lang aufzuschieben. Dafür muss ein künftiges Arbeitsverhältnis für die kommenden Monate vorgelegt werden.

Was hätte Purkhart noch tun können?

Sollten immer noch keine offiziellen Einnahmen vorhanden sein und wird die Strafe nicht in Ratenzahlung bezahlt, wird die Uneinbringlichkeit festgestellt. "Mittlerweile habe ich auch 2.600 Euro zurückbezahlt. Mehr kann und will ich aber nicht, auch wenn mir die Fehler bewusst sind", fügte Purkhart an. Aus Protest trat er am Donnerstagnachmittag seine 55-tägige Ersatzfreiheitsstrafe an und verabschiedete sich vor dem Polizeianhaltezentrum in Salzburg von seinem dreijährigen Sohn. Ihm gehe es rein um die Höhe der Strafe und im Allgemeinen um die Gesetzgebung. Auch sehe sich der 44-Jährige nicht als Opfer in klassischem Sinn. Er wolle nur zeigen wie das dann im Endeffekt beim Bürger ankommt.

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(Quelle: salzburg24)

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