Die damaligen Kellner und die Reinigungsfrau erhielten unbedingte Geldstrafen zwischen 1.000 und 9.000 Euro. Acht Urteile sind bereits rechtskräftig. Die Verhandlung gegen die drei Ex-Geschäftsführer und einen für die Buchhaltung zuständigen Ex-Mitarbeiter wird hingegen fortgesetzt.
Lokal 2017 in Insolvenz geschlittert
Bei den bisher gerichtlich unbescholtenen Angeklagten im Alter von 36 bis 57 Jahren handelt es sich um drei ehemalige Geschäftsführer des Wirtshauses, weiters einen Mitarbeiter, der für die Buchhaltung zuständig gewesen sein soll sowie um acht Kellner und eine Reinigungsfrau. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf Hinterziehung von Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer und Lohnsteuer. Das Lokal schlitterte im Jahr 2017 in die Insolvenz.
Mitarbeitern Sackerl mit Geld überreicht
Den damaligen Führungskräften wurde angelastet, sie hätten einen Teil der Erlöse nicht in der Buchhaltung angeführt und nicht steuerlich erklärte Lohnzahlungen an die Mitarbeiter geleistet. Den Kellnern und der Reinigungsfrau sei neben dem regulären Lohn monatlich ein Sackerl mit "schwarz" verdientem Geld überreicht worden. Als Beweisergebnisse führte der Staatsanwalt belastende Aussagen von Mitangeklagten an, zudem seien bei einer Hausdurchsuchung belastende Unterlagen samt einer Schwarzlohnliste sichergestellt worden.
Die Kellner und die Reinigungsfrau haben laut Anklage Schadensbeträge zwischen 3.500 Euro und rund 25.000 Euro zu verantworten. Acht dieser neun Mitarbeiter zeigten sich gänzlich geständig, einer zum Teil. Einige davon haben die ihnen vorgeworfenen Schadensbeträge an das Finanzamt bereits zurückgezahlt. Die 47-jährige Reinigungsfrau, die fünf Kinder hat, wurde bis auf ihr Existenzminimum gepfändet, wie ihre Verteidigerin dem Vorsitzenden des Schöffensenates, Richter Thomas Meingast, schilderte. Die Frau werde aber versuchen, alles zurückzubezahlen.
Ehemalige Geschäftsführer teilweise geständig
Die drei ehemaligen Geschäftsführer und der angebliche Buchhalter zeigten sich teilweise geständig. Ihre Verteidiger zogen die vom Finanzamt errechneten Schadensbeträge zum Teil in Zweifel. Der Verteidiger des erstangeklagten Ex-Geschäftsführers, eines 51-jährigen gebürtigen Oberösterreichers, dem eine Abgabenverkürzung von rund 180.000 Euro angelastet wurde, kritisierte die Berechnungsmethoden des Finanzamtes. Die angeführten Beträge seien "zu hoch gegriffen". Der zweitangeklagte Ex-Geschäftsführer, ein 49-jähriger Salzburger, dem rund 330.000 Euro an Steuerhinterziehung vorgeworfen wurde, "ist geständig", wie dessen Verteidiger erklärte.
980.000 Euro an Steuern hinterzogen
Zum Teil geständig zeigte sich der drittangeklagte Ex-Geschäftsführer, der rund 980.000 Euro an Steuern hinterzogen haben soll und der derzeit von der Notstandshilfe lebt. Der 55-jährige Österreicher hat seinen Angaben zufolge rund 600.000 Euro an Schulden. Die Vorwürfe gegen ihn seien von der Finanz zeitlich vermengt und "nicht sauber" auseinandergehalten worden, erklärte sein Anwalt. Deshalb seien die Zahlen, die vom Finanzamt angeführt wurden, zu hinterfragen. Seinem Mandanten sei aber bewusst, dass er einen großen Fehler begangen habe, der sein Leben auf den Kopf gestellt habe, sagte der Anwalt. Allerdings habe der Erstangeklagte versucht, die Verantwortung zur Gänze dem Drittangeklagten in die Schuhe zu schieben.
Vorwurf der Schwarzgeldzahlungen
Der Viertangeklagte, ein 40-jähriger Salzburger, hat laut dem Staatsanwalt teilweise im Back-Office-Bereich gearbeitet. Ihm wurden Malversationen und Schwarzgeldzahlungen vorgeworfen. Der Mann bekannte sich zum Beitrag zur Abgabenhinterziehung im Wesentlichen schuldig. "Er war aber nicht der Finanzchef des Unternehmens. Er war Angestellter und hat ein System vorgefunden, das nicht seine Idee war", sagte sein Verteidiger.
Der Prozess wird fortgesetzt.
(Quelle: apa)