Ein 35-Jähriger ist am Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg wegen Zuhälterei, schwerer Expressung und Körperverletzung zu einer teilbedingten zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden.
„Werde ihr den Kopf abschneiden“
Der Bulgare soll eine Rumänin zur Prostitution gezwungen, sie geschlagen und gebissen haben und ihr unter Androhung, er werde ihr und ihrem Kind "den Kopf abschneiden", Einkünfte von 6.900 Euro abgeknöpft haben.
Saftige Strafe für Zuhälterei und Erpressung
Von der zweijährigen Haftstrafe wurden 16 Monate auf Bewährung unter einer Probezeit von drei Jahren nachgesehen. Der unbedingte Strafanteil beträgt damit acht Monate. Da die Vorhaftzeit von rund drei Monaten angerechnet wird, muss der Beschuldigte noch fünf Monate im Gefängnis absitzen. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Roland Finster sprach der Rumänin 6.900 Euro Schadensersatz und 2.000 Euro Teilschmerzensgeld zu.
Frau brutal misshandelt
Laut Staatsanwältin Sandra Wimmer hat der 35-Jährige sein Opfer "auf grausame Art und Weise behandelt". Für die Frau sei es schwierig gewesen, vom Angeklagten loszukommen. Nur aufgrund von Zeugen sei ihr das gelungen und der Fall angezeigt worden. Im Tatzeitraum Juli und August 2014 habe der Beschuldigte der Frau Faustschläge versetzt, ihren Kopf auf das Armaturenbrett eines Autos geschlagen und ihr in den rechten Unterarm gebissen. "Er hat sie zur Herausgabe der Gelder genötigt."
Täter zeigt Reue
Der Vater von drei Kindern legte ein reumütiges Geständnis ab. "Ich bekenne mich schuldig, es tut mir sehr leid", sagte er zum vorsitzenden Richter. Zur Sache selbst äußerte sich der Bulgare nicht. "Er kann sich das rückblickend nicht wirklich erklären, er hat aber zur Wahrheitsfindung beigetragen", sagte sein Verteidiger Kurt Jelinek. Der Angeklagte nahm das Urteil nach Absprache mit dem Verteidiger an. Da aber die Staatsanwältin keine Erklärung abgegeben hat, ist der Schuldspruch vorerst nicht rechtskräftig. (APA)
(Quelle: salzburg24)