Die beiden Salzburger sind wegen schweren Raubs jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden, wobei zwei Jahre unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurden. Weder die Staatsanwältin noch die Verteidiger haben eine Erklärung abgegeben. Deshalb ist das Urteil des Salzburger Schöffensenates nicht rechtskräftig. Das Fluchtfahrzeug wurde konfisziert.
2.200 Euro bei drei Überfällen erbeutet
Die Überfälle am 31. Dezember 2015 sowie am 11. und 21. Jänner 2016 auf die Tankstellen in der Vogelweiderstraße, Münchner Bundesstraße und Innsbrucker Bundesstraße seien nach dem jeweils gleichen Muster abgelaufen, schilderte Staatsanwältin Maria Haidinger. Der Täter war mit einer Sturmhaube maskiert, richtete eine Pistole auf den Tankstellen-Mitarbeiter und forderte Geld, das er sich jeweils in einen Rucksack, in eine Einkaufstasche und in einen Plastiksack stecken ließ. Die Beute aus den drei Coups betrug insgesamt rund 2.200 Euro.
Zahnlücke, Handy-Ortung und Pistolenschachtel
Es dauerte nicht lange, bis die Puzzleteile der polizeilichen Ermittlungsarbeit zusammengefügt und die Burschen ausgeforscht waren. Die Überwachungskameras lieferten brauchbare Bilder von den Überfällen und vom Fluchtfahrzeug. Es handelte sich um den BMW des 19-Jährigen. Bei dem Räuber erkannten die Opfer eine auffällige Zahnlücke. Die Handys der beiden Beschuldigten waren zur Tatzeit in Tatortnähe eingeloggt. In dem BMW wurde die Pistolenschachtel gefunden, in welche die Schreckschusspistole Marke "Walther" passte, daneben lagen dazugehörige Patronen und die Rechnung über den Kauf der Waffe. Die Pistole wurde fünf Kilometer von der Wohnadresse des 22-Jährigen entdeckt. Zudem konnten die Ermittler dessen DNA feststellen, weil er neben dem Fluchtwagen in den Schnee uriniert hatte.
Motiv: "Habe mein Auto über alles geliebt"
Der Hauptbeschuldigte zeigte sich vor dem Schöffensenat reumütig geständig. Er habe für seinen Fünfer-BMW und auch für die Kaution einer Mietwohnung dringend Geld gebraucht, sagte er zur vorsitzenden Richterin Madeleine Vilsecker. "Ich habe mein Auto über alles geliebt", sagte der Angeklagte. In der U-Haft sei ihm klar geworden geworden, dass die Tat "die größte Dummheit war, die ich in meinem Leben gemacht habe. Ich mache das nie wieder". Weil er damals gehört hatte, dass auch sein Freund Geld benötigte, habe er ihn gefragt, ob er mitmachen wolle.
Der Verteidiger des 19-Jährigen, Kurt Jelinek, verwies auf die schwierige Kindheit und auf die verzögerte Reife des Burschen, bei dem zudem die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) diagnostiziert worden sei. Es handle sich bei seinem Mandanten um "einen Jungen in der Krise, der einen Riesenmist gebaut hat. Er sitzt schon vier Monate in Haft. Wenn man ihn wegsperrt, wird es auch nicht besser. Er braucht eine Chance für die Zukunft", sagte der Rechtsanwalt.
Auch dem Zweitangeklagten tue es sehr leid, wie seine Verteidigerin Nina Paumgartner betonte. Der Bursche sei mit extremen Existenzängsten aufgewachsen, und im Jänner sei er in Zugzwang geraten, weil sein Arbeitgeber ihn nicht bezahlt habe. "Er hatte Fixkosten und einen Autounfall."
(APA)
(Quelle: salzburg24)