„In unseren Spitälern gibt es de facto eine Impfpflicht, da der Impfstatus vor einer möglichen Beschäftigung überprüft wird und ausständige Impfungen nachgeholt werden müssen“, sagt Gesundheitslandesrat Christian Stöckl (ÖVP) laut einer vorab veröffentlichten Aussendung des "profil".
Salzburg: Covid-Impfpflicht für Neueinstellung ausweiten
Vorgeschrieben sind die für den Mutter-Kind-Pass maßgeblichen Impfungen wie Diphtherie, Tetanus, Polio, Mumps, Masern, Röteln. „Dieser Linie folgend wollen wir Neueinstellungen auch an eine Impfung gegen Covid-19 knüpfen, sobald diese zugelassen ist.“ Als Arbeitgeber sei das Land nicht verpflichtet, jeden aufzunehmen. Die Impfpflicht für Neuzugänge wünscht sich Stöckl neben Spitälern und Altersheimen auch für Kindergärten und Schulen im Einflussbereich des Landes. Ob das rechtlich möglich ist, lässt er prüfen.

Keine Pflicht für aktuell Beschäftigte
Für rund 15.000 bereits aktive Mitarbeiter der Landesspitäler und Altersheime sieht Stöckl keine Möglichkeit, eine Covid-19-Impfung vorzuschreiben. Das wäre ein „zu starker Eingriff ins Privatleben“.
Abwarten in OÖ und Kärnten, Ausschluss in Wien
Oberösterreich gibt sich abwartend: „Fakt ist, dass bereits jetzt gewisse Impfungen in Gesundheitsberufen gesetzlich vorgeschrieben sind“, sagt der Sprecher von Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP). Bis zur Zulassung des Impfstoffes sei es zu früh, über Details zu entscheiden. Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser will die Impfkriterien für neues Gesundheits-Personal „Experten“ überlassen.
Wien schließt jegliche Covid-19-Impfpflicht kategorisch aus. „Die Impfung wird komplett auf freiwilliger Basis erfolgen. Selbst für das Personal auf Intensivstationen“, sagt eine Sprecherin des Wiener Gesundheitsverbundes.
(Quelle: salzburg24)