Außerdem versetzte sie der Lehrerin einen Faustschlag ins Gesicht.
Schülerin muss gemeinnützige Arbeit leisten
Die Schülerin übernahm heute die Verantwortung für die Tat und nahm eine von der Richterin vorgeschlagene Diversion an. Die 18-Jährige bleibt damit bei Erbringung der Arbeit formell unbescholten. Das Angebot der Richterin ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft gab dazu keine Erklärung ab.
Lehrerin verletzt: Schülerin dementiert Faustschlag
Am ersten Prozesstag am 20. November 2017 hatte die Schülerin zwar ein Handgemenge eingeräumt, meinte damals aber noch, von der Lehrerin geschubst worden zu sein. Einen Faustschlag stellte sie dezidiert in Abrede - obwohl das Zeugen anders gesehen hatten. Die Lehrerin erlitt bei dem Vorfall eine Prellungen im Gesicht.
(APA)
(Quelle: salzburg24)