Unzulässige Preisanpassung

Strompreis-Erhöhung: Salzburg AG zahlt Geld zurück

Die Salzburg AG investiert mit 166,4 Millionen Euro den höchsten Wert in der Unternehmensgeschichte.
Veröffentlicht: 22. Juli 2020 12:17 Uhr
Die Arbeiterkammer und die Salzburg AG haben sich nun wegen einer unzulässigen Preisanpassungsklausel auf eine Rückzahlung geeinigt. Kunden des Landesenergieversorgers und seiner 100-Prozent-Tochter Salzburg ÖKO GmbH bekommen entweder Geld retour oder können den Betrag in Form eines Gutscheins für Produkte oder Dienstleistungen in der Salzburg AG-Vorteilswelt verwenden.

Eine Sprecherin des Unternehmens ging am Mittwoch davon aus, dass etwa 200.000 Kunden betroffen sind. Der Stromanbieter wird sie Mitte August darüber informieren, wie die Rückerstattung abgewickelt werden kann. Die Anforderung des Gutscheines oder der Barablöse sei dann bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Wie die Salzburg AG heute mitteilte, beträgt die Gutschrift bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch 26 Euro pro Haushalt.

Oberster Gerichtshof erklärt Klausel für unzulässig

Der Einigung mit der Arbeiterkammer war ein jahrelanger Rechtsstreit des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) mit dem niederösterreichischen Energieriesen EVN vorangegangen. Im Herbst 2019 erklärte der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Preisanpassungsklausel der EVN Vertriebstochter schließlich für unzulässig.

Stillschweigen gilt nicht als Zustimmung

Demnach dürfe Stillschweigen nicht als Zustimmung zu einer Preiserhöhung gewertet werden, wenn es für die Erhöhung keine Regeln und Beschränkungen gibt. "Bei kundenfeindlichster Auslegung kann es daher auf diesem Weg zu einer (...) gänzlich unbeschränkten Preiserhöhung kommen", so das Gericht.

AK fordert von Salzburg AG Entschädigung

Nach dem sich EVN und VKI im Februar 2020 auf Rückzahlungen einigten, verlangte die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Salzburg in der Folge von der Salzburg AG eine ähnliche Entschädigung. Denn alle Energieanbieter, die auf der Grundlage vergleichbarer Preisanpassungsklauseln Erhöhungen durchgeführt haben, müssten demnach Rückzahlungen vornehmen. Die Salzburg AG hatte die Strompreise zuletzt im Juli 2018 und im August 2019 erhöht.

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

30.03.2023
AK zufrieden

Salzburg AG senkt Stromtarif ab Juni

Von SALZBURG24 (OK)
07.03.2023
AK-Gutachten abgeschmettert

Salzburg AG senkt Strompreise nicht

Von SALZBURG24 (jp)
Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken