Den Sommer nutzen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um eine wohlverdiente Pause einzulegen. Während die einen daheimbleiben und sich auf Balkonien, an den Salzburger Seen oder in den Bergen erholen, verreisen die anderen. Doch egal, wo man seine freie Zeit verbringt: Urlaub ist Urlaub. Soweit, so klar. Doch weniger klar ist für viele, was in dieser Zeit erlaubt ist und was nicht. Mit Infos der Arbeiterkammer (AK) bringen wir Licht ins Dunkel und haben hier die wichtigsten Fragen und Antworten für euch zusammengefasst.
- Wie viel Urlaub sollte man haben?
- Wie viele Urlaubstage bei Teilzeit in Österreich?
- Wann darf man sich Urlaub nehmen?
- Wann verjährt Urlaubsanspruch in Österreich?
- Kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will?
- Darf mein Chef/meine Chefin mich in den Urlaub schicken?
- Muss ich im Urlaub erreichbar sein?
- Was mache ich, wenn ich krank im Urlaub werde?
- Kann man sich den Urlaub auszahlen lassen?
- Wie kann ich meinen Urlaub verlängern?
Wie viel Urlaub sollte man haben?
Pro Arbeitsjahr bekommt ihr fünf Wochen – das sind 30 Werktage inkl. Samstag bzw. 25 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche – bezahlten Urlaub. Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertage. Start des Arbeitsjahres ist der Tag, an dem ihr in die jeweilige Firma eingetreten seid. In manchen Unternehmen ist das allerdings ein wenig anders und das Kalenderjahr wird als Urlaubsjahr vereinbart.
Wie viele Urlaubstage bei Teilzeit in Österreich?
Personen, die in Teilzeit arbeiten oder geringfügig beschäftigt sind, haben ebenfalls Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr.
Wann darf man sich Urlaub nehmen?
Mit Beginn des 7. Monats, den ihr in einem Betrieb seid, habt ihr Anspruch auf die gesamten fünf Wochen Urlaub. Zuvor wächst euer Urlaubsanspruch im Verhältnis zu der Zeit, die ihr schon im Unternehmen seid. Seid ihr zum Beispiel zwei Wochen in der Firma, wäre das ungefähr ein Arbeits- bzw. Werktag. Bei einem Monat wären es ca. zwei Arbeits- bzw. zweieinhalb Werktage und bei zweieinhalb Monaten ungefähr fünf Arbeits- bzw. sechs Werktage.
Wann verjährt Urlaubsanspruch in Österreich?
Grundsätzlich rät die AK dazu, den Urlaub wenn möglich bis zum Ende jenes Urlaubsjahres zu verbrauchen, in dem er entstanden ist. Wenn das nicht geht, wird der offene Anspruch aufs neue Jahr übertragen. Mit jedem Urlaubsverbrauch wird immer automatisch der älteste noch offene Urlaub aufgebraucht.
Der Urlaub verjährt frühestens zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Ihr habt also zumindest drei Jahre Zeit, um euren Urlaub zu verbrauchen. Danach muss euch der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin aber rechtzeitig über die mögliche Verjährung des Resturlaubes informieren. Durch Elternkarenz verlängert sich die Verjährungsfrist um die Dauer der Karenz.
Kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will?
Die AK sagt: „Nein.“ Ihr müsst den Urlaub immer mit eurem Arbeitgeber oder eurer Arbeitgeberin vereinbaren. Ist dieser einmal bewilligt, kann er euch aber nicht mehr gestrichen werden. Eine Ausnahme gibt es jedoch – und zwar wenn die Firma wichtige wirtschaftliche Gründe nennt. Dazu zählt zum Beispiel Betriebsnotstand. Wenn euch bis dahin schon Kosten entstanden sind und ihr etwa Stornogebühren zahlen müsst, muss der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin diese dafür aufkommen.
Einen Urlaubstag pro Urlaubsjahr darf jeder Arbeitnehmer bzw. jede Arbeitnehmerin aber einseitig festlegen. Die Arbeiterkammer empfiehlt, den Urlaub immer schriftlich auszumachen.
Darf mein Chef/meine Chefin mich in den Urlaub schicken?
Auch hier lautet die Antwort der AK: Nein. Wie bereits erwähnt, müssen Arbeigeber:innen und Arbeitnehmer:innen den Urlaub miteinander vereinbaren. So etwas wie einen „Zwangsurlaub“ gibt es also nicht.
Muss ich im Urlaub erreichbar sein?
Wenn das Telefon läutet oder das E-Mail-Postfach übergeht, ist das kein Grund, dass ihr in eurer freien Zeit arbeiten müsst. Arbeitnehmer:innen können es ablehnen, „in Bereitschaft“ zu sein und Leistungen zu erbringen, so die AK.
Wenn ihr euch dazu entscheidet, abzuheben oder Mails zu beantworten, ist das Arbeitszeit. Und jede geleistete Arbeitsstunde in der Freizeit muss bezahlt werden.
Was mache ich, wenn ich krank im Urlaub werde?
Wer erkrankt, verliert die Urlaubstage nicht immer. Der Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Erkrankung dauert länger als drei Kalendertage
- Die Erkrankung ist nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden
- Ihr teilt die Erkrankung eurem Arbeitgebenden spätestens nach drei Tagen mit
- Ihr legt unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vor, wenn ihr euren Dienst wieder antretet
Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert den Urlaub allerdings nicht, merkt die AK an. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder ihr wieder gesund sind, müsst ihr sofort wieder arbeiten gehen. Die Tage, an denen euer Urlaub wegen Krankheit unterbrochen ist, zählen jedoch nicht als Urlaubstage.
Wenn ihr im Ausland krank werdet, müsst ihr neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt bzw. einer zugelassenen Ärztin ausgestellt wurde. Diese Bestätigung braucht ihr nicht, wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurdet.
Kann man sich den Urlaub auszahlen lassen?
Weil Urlaub der Erholung dient, ist es nicht erlaubt, Geld statt Urlaub zu vereinbaren. Das gilt allerdings nur während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses. Wenn ihr aus dem Betrieb ausscheidet, muss Urlaub, den ihr nicht verbraucht habt, ausbezahlt werden.
Wie kann ich meinen Urlaub verlängern?
Auch wenn ihr den Urlaub noch so sehr genießt, geht es irgendwann wieder zurück an den Arbeitsplatz. Kommt ihr nicht pünktlich zurück, könnt ihr euren Job und eure Ansprüche wegen berechtigter Entlassung verlieren, warnt die AK. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn das mit dem Chef oder der Chefin vereinbart ist.
Schafft ihr es aus einem triftigen Grund nicht rechtzeitig zurück – zum Beispiel wegen streikenden Fluglotsen – solltet ihr euren Arbeitgebenden sofort Bescheid sagen. Die Arbeiterkammer rät, das nachweisbar zum Beispiel per Mail zu tun. Damit könnt ihr beweisen, dass ihr nicht unentschuldigt gefehlt habt.
Mit diesen Tipps seid ihr nun hoffentlich aus rechtlicher Sicht gut auf eure freie Zeit vorbereitet. Wir wünschen euch einen schönen und erholsamen Urlaub!
(Quelle: salzburg24)