Die schwarzen Schafe werden von der Arbeiterkammer Salzburg per Schreiben verwarnt. Tauchen bei Nachkontrollen erneut Verstöße auf, drohen Verwaltungsstrafen und das öffentliche Anprangern in Internet und Medien.
Erwerb von Alkohol und Tabak erst ab 16 Jahren erlaubt
Die Jugendschutzbestimmungen sind in Österreich zwar Landessache, der Erwerb, Besitz und Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren ist aber in jedem Bundesland erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erlaubt. "Die Altersgrenzen liegen in Österreich im internationalen Vergleich niedrig. Darum ist es umso wichtiger, dass sie genau eingehalten werden", so AK-Chef Siegfried Pichler.
Für den Test schickte die Arbeiterkammer vier Jugendliche - zwei Burschen und zwei Mädchen im Alter von zwölf bis 15 Jahren - auf abendliche Einkaufstour in Tankstellen im ganzen Bundesland. Auf der Shoppingliste: Bier, Radler und Zigaretten. Gleich in 19 Tankstellen bekamen die Testkäufer Zigaretten oder Alkohol, in sechs Betreiben sogar beides.
Zwölfjähriger ging mit Bier nach Hause
So durfte der zwölfjährige Philipp ohne viel Widerstand mit Bier nach Hause gehen. "Einmal sagte der Verkäufer: Ausnahmsweise, aber beim nächsten Mal bekommst du nichts mehr. Die meisten hatten aber gar kein Interesse, nachzufragen." Gelegentlich waren die Mitarbeiter von Tankstellen-Shops dann aber doch konsequent. "Ich habe ein Packerl Marlboro gekauft und war schon am Gehen, wie die Frau an der Kassa doch nach meinem Alter gefragt hat", erzählte die 15-Jährige Elena. "Sie hat mir die Zigaretten dann wieder genommen und das Geld zurückgegeben."
Stadt-Tankstellen strenger als auf dem Land
Was überdies auffällt: Die beiden Mädchen machten größere "Ausbeute" als die etwas jüngeren Burschen, Tankstellen in der Nähe von Schulen waren restriktiver, Betriebe in der Stadt strenger als am Land. Als Indiz dafür, dass am Land ein anderer Umgang mit Alkohol gepflegt wird, ist das für die Konsumentenschützer aber nicht. "Es ist eher am Land das Vertrauen in die Kinder höher, dass sie die Wahrheit sagen, etwa wenn sie meinen, das Bier für ihren Papa zu holen", so AK-Konsumentenschützerin Claudia Böhl. (APA)
(Quelle: salzburg24)