Seit dem Jahr 2003 werden die Biberbestände im Bundesland Salzburg regelmäßig ermittelt. Aktuell leben im Bundesland Salzburg rund 200 bis 250 Tiere. Bei dieser Zahl handelt es sich allerdings um eine Hochrechnung und keine Kopfzählung, Jäger und Forstarbeiter gehen von einer höheren Stückzahl aus. Vor allem in der Stadt Salzburg, im Flachgau sowie im Tennengau sind die Biber zu finden.
Biber haben es auf Laubbäume abgesehen
Der Grund für den Anstieg der Biberpopulation ist ein erfreulicher: "Das zeigt, dass unsere Gewässer – nicht nur von der Wasserqualität her – in einem ausgezeichneten Zustand sind", erklärt Martin Wautischer, Pressesprecher von Landesrat Josef Schwaiger, im Gespräch mit SALZBURG24. Worauf es die Biber vor allem abgesehen haben? "In erster Linie nagen sie bevorzugt an Laubbäumen, aber es gab auch schon Beobachtungen, wo sie an Nadelbäumen genagt haben", erzählt Wautischer.
Umfallende Bäume als Gefahr für den Menschen
Für den Menschen ist der Biber vor allem in einer Hinsicht gefährlich. "Biber nagen Bäume so an, dass diese erst Tage später umfallen", so Wautischer. Vermutet wird, dass Biber das deswegen machen, um sich selbst noch vor den Bäumen in Sicherheit bringen zu können. Die umfallenden Bäume können so aber vor allem in Naherholungsgebieten und in der Nähe von Radwegen für den Menschen zur Gefahr werden.
Auch Hochwasserschutz-Bauten gefährdet
Von Biberschäden betroffen können auch Hochwasserschutz-Errichtungen sein. Vor allem auf neuere, renaturierte Schutzbauten haben es die Nager abgesehen. Diese werden vom Biber durchlöchert, was zur Folge haben kann, dass die Schutzerrichtung beim nächsten Hochwasser zerstört wird und so Siedlungs- oder Gewerbegebiete Hochwasserschäden davontragen können. Bei einem konkreten Fall belief sich der Schaden auf über 20.000 Euro.
Drahtgitter kann gegen Biber schützen
Wer sich gegen den Biber schützen möchte, kann dies mittels Drahtgitter tun. Grundbesitzer, bei denen der Biber Schäden am Baumbestand verursacht, können beim Land eine Entschädigung beantragen. Hierfür hat das Land Salzburg eigens eine Entschädigungsrichtlinie erstellt.
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(Quelle: salzburg24)