Tennengau

Das bringt die neue Salzburger Wohnbauförderung

Künftig sollen mehr Häuslbauer in Salzburg gefördert werden.
Veröffentlicht: 23. August 2018 12:20 Uhr
Die neue Salzburger Landesregierung stellt die Wohnbauförderung, wieder einmal, auf neue Füße. In Zukunft sollen die Förderungen gerechter verteilt werden, erklären die Zuständigen am Donnerstag bei einem Pressegespräch. Dazu wird vor allem das "first come, first serve" -Prinzip abgeschafft. In den Fokus rücken soziale und ökologische Kriterien.
Jacqueline Winkler

Seit Jahrzehnten beschäftigt die Wohnbauförderung die Salzburger Politik. Jede Regierung verspricht es besser zu machen als die vorherige, für Aufregung hat das noch immer gesorgt. Zuletzt dadurch, dass schon nach kurzer Zeit das Geld ausging. Das Budget bleibt gleich: Zehn Millionen Euro stehen zur Verfügung, diese werden gleichmäßig auf drei Förderperioden aufgeteilt. Insgesamt stehen dem Land 144 Millionen Euro jährlich für das Thema Wohnen zur Verfügung, 112 Millionen davon kommen vom Bund. Aufgeteilt wird der Fördertopf wie folgt: 50 Millionen Euro fließen in die Förderung des Mietwohnbaus, 35 Millionen Euro in den Eigentumsbereich, zehn Millionen in Sanierungen und der Rest in Wohnbeihilfen, Mietzuschüsse und Ähnliches.

Das wird neu bei der Wohnbauförderung

Mit der neuen Förderung soll nun alles anders werden, verspricht die neue Wohnbaulandesrätin Andrea Klambauer (NEOS). Man habe den Sommer über intensiv an der Neuaufstellung gearbeitet, wichtig sind der Landesrätin Transparenz und Treffsicherheit bei der Vergabe.

Künftig wird es drei Zeitpunkte für die Antragsstellung geben: Bis 28. Februar, bis 30. Juni und bis 31. Oktober. Hat man während der ersten Periode nicht genügend Punkte, um eine Förderung zu bekommen, wird der Antrag automatisch in die nächste Periode übernommen. Reicht es beim zweiten Mal auch nicht, bekommt man eine Absage. Das Baubeginn-Verbot entfällt. Häuslbauer können also schon am Traumhaus werken, spätestens sechs Monate nach Baubeginn muss der Antrag auf Förderung aber eingereicht werden. Ob man eine Wohnbauförderung bekommt oder nicht soll spätestens drei Wochen nach Antragsstellung feststehen.

Wolfgang Mayer (ÖVP), Andrea Klambauer (NEOS), Josef Egger (NEOS) und Josef Scheinast (Grüne) stellten die neue Wohnbauförderung vor. Foto: Neumayr Salzburg24
Wolfgang Mayer (ÖVP), Andrea Klambauer (NEOS), Josef Egger (NEOS) und Josef Scheinast (Grüne) stellten die neue Wohnbauförderung vor. Foto: Neumayr
Wolfgang Mayer (ÖVP), Andrea Klambauer (NEOS), Josef Egger (NEOS) und Josef Scheinast (Grüne) stellten die neue Wohnbauförderung vor. Foto: Neumayr

Neue Reihung bei Errichtungsförderung

Abgeschafft wird, dass die Schnellsten am meisten Chancen auf eine Förderung haben. Mit einer Reihung nach sozialen (50 Prozent) und ökologischen (50 Prozent) Kriterien sollen die Fördergelder treffsicherer verteilt werden. Bevorzugt bei der Punktevergabe werden Familien mit Kindern, Alleinerziehende und die sogenannte wachsende Familie, wenn also Kinder geplant sind. Mehr Punkte bekommen auch jene, die sparsam mit Grund und Boden umgehen, nachwachsende Bau- und Dämmstoffe verwenden sowie Wert auf Energieffizienz und Barrierefreiheit legen.

Zuschüsse auf 26.000 Euro gekürzt

Weil man mit der Novelle bei gleichem Budget mehr Antragssteller bedienen will – bisher sind es 200, werden sollen mehr als 500 – wurden die Zuschüsse, die der einzelne bekommt, gekürzt. Konnten Häuslbauer zuvor mit teils mehr als 35.000 Euro rechnen, sind es nun maximal 26.000 Euro. Wolfgang Mayer, Wohnbausprecher und Geschäftsführer der ÖVP, weist aber darauf hin, dass zuletzt im Schnitt 33.000 Euro ausbezahlt wurden: "Die Lücke auf 26.000 Euro ist also nicht so groß."

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Soziale und ökologische Kriterien entscheiden

Die Berechnung der Förderung gliedert sich in eine Grundförderung und eventuelle Zuschläge. Die Grundförderung wird auf Basis der Familiengröße ermittelt: Eine Einzelperson bekommt maximal 8.000 Euro, eine Familie bzw. Alleinerziehende mit zwei Kindern bekommen je maximal 14.000 Euro. Die Zuschläge werden durch die genannten ökologischen Kriterien berechnet und können maximal 12.000 Euro betragen. Der Zuschuss wird ab einer Grundstücksgröße von 550 Quadratmetern schrittweise gekürzt, ab 750 Quadratmeter gibt es keine Förderung mehr.

Kaufförderung soll Verdichtung bringen

Gleich geregelt wird die Kaufförderung, allerdings ist diese mit 31.000 Euro etwas höher. Das soll zur Verdichtung beitragen und eine weitere Zersiedelung stoppen, hoffen die Politiker. Anspruch auf eine Förderung haben jene, die zwischen zehn und 80 Prozent des benötigten Geldes zum Bauen selbst zur Verfügung stellen können. Außerdem muss die Investitionssumme mindestens 100.000 Euro betragen.

Fixe Rate bei Rückzahlungen

Änderungen gibt es auch bei den Rückzahlungen von Darlehen. Bisher wurde bei zirka 10.000 früheren Förderfällen ein Mal pro Jahr die Rückzahlungsrate entsprechend dem Einkommen ermittelt. Diese Darlehensnehmer können in Zukunft auf ein Rückzahlungsmodell mit fixer Rate umsteigen. Dies ermöglicht den Menschen Planungssicherheit und reduziert den Verwaltungsaufwand.

Niedrigverdiener sollen profitieren

In Salzburg werden jährlich etwa 1.000 neue Häuser gebaut. 800 dieser Häuslbauer fallen unter die Einkommensgrenze und kommen damit in Frage für eine Förderung. Durch die Kürzung der Förderbeiträge rechnet Klambauer nicht mit weniger Anträgen, "auch, wenn uns das natürlich Recht wäre, denn dann bekommen all jene eine Förderung, die sie wirklich brauchen."

Vor allem Antragsteller mit niedrigem Einkommen sollen von der neuen Förderung profitieren, der Verbrauch von Grund und Boden soll weniger werden und mit der Förderung von mehr Hausprojekten soll ebenso die Bauwirtschaft angekurbelt werden. Die Berechnung der Fördersumme soll einfacher werden, der Verwaltungsaufwand weniger.

Neue Wohnbauförderung ab Jänner 2019 in Kraft

Gelobt haben sich die zuständigen am Donnerstag für die konstruktive Zusammenarbeit, vom großen Wurf in Sachen Wohnbauförderung ist man überzeugt. Ob das tatsächlich der Fall ist, wird sich im nächsten Jahr zeigen. Der Entwurf geht nun in die Begutachtungsphase, mit 1. Jänner 2019 soll die neue Wohnbauförderung in Kraft treten.

(Quelle: salzburg24)

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