Mit einer Woche Verspätung

Ex-Mozarteum-Rektor tritt Haft an

Veröffentlicht: 07. Februar 2022 10:47 Uhr
Mit einer Woche Verspätung trat der ehemalige Mozarteum-Rektor nun seine Haftstrafe an. Ob er seine zwei Jahre wegen sexueller Nötigung einer Sängerin in der Justizanstalt Salzburg in Puch-Urstein (Tennengau) absitzen wird, ist indes noch nicht fix.

Der Ex-Präsident der Musikhochschule München, der 2018 am Landgericht München I wegen sexueller Nötigung einer Sängerin zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war, befindet sich seit heute, Montag, in der Justizanstalt Salzburg in Strafhaft. "Er hat selbstständig die Haft angetreten", erklärte der Leiter der Justizanstalt Salzburg, Dietmar Knebel, am Vormittag auf APA-Anfrage.

Ex-Mozarteum-Rektor will Haft in Salzburg antreten

Der Ex-Präsident des Salzburger Mozarteums und der Musikhochschule München, der 2018 am Landgericht München I wegen sexueller Nötigung einer Sängerin zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt …

Rektor trat Haft erst nicht an

Der Musikwissenschafter und Pianist ist damit um eine Woche verspätet in die Justizanstalt Salzburg in Puch-Urstein (Tennengau) gekommen. Er war der Aufforderung des Landesgerichtes zum Haftantritt bis 1. Februar 2022 nicht fristgerecht nachgekommen. Laut einem Gerichtssprecher beantragte er in der Zwischenzeit, die Haft erst am 7. Februar antreten zu müssen, weil er noch persönliche Angelegenheiten zu klären habe. Sein Salzburger Anwalt Kurt Jelinek betonte in der Vorwoche, dass der Mann selbstverständlich heute die Haft antreten werde, was auch geschah.

Verurteiler kann Wünsche äußern

Ob der Ex-Musikhochschulchef die Strafhaft ausschließlich in der Justizanstalt Salzburg absitzt, ist noch nicht geklärt. Bei Haftstrafen über 18 Monaten müsse das Justizministerium entscheiden, wo der Betroffene in Österreich die Strafe zu verbüßen hat, erläuterte der Anstaltsleiter. Innerhalb der ersten sechs Haftwochen sei eine Klassifizierung durchzuführen. Der Verurteilte könne seine Wünsche äußern, erörtert werde auch eine Behandlungsmethode, falls dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Nachdem die Justizanstalt Salzburg eine Stellungnahme abgegeben hat, obliegt es dem Ministerium, eine Entscheidung zu treffen.

Coronatest und Beschäftigungs-Wunsch

Zunächst muss der Strafhäftling eine Zugangsuntersuchung in der Justizanstalt Salzburg absolvieren. Dabei wird laut Knebel sein Corona-Status überprüft. Auch bei einem negativen Test wird der Musiker fünf Tage im Quarantäne-Bereich der Anstalt untergebracht. Falls keine Covid-19-Symptome aufgetreten sind, wird er anschließend in dem Trakt für Strafgefangene einen Haftraum beziehen, in dem maximal zwei Personen Platz haben. Morgen, Dienstag, wird der Anstaltsleiter mit dem Verurteilten noch ein Gespräch führen, in dem dieser seine Anliegen mitteilen kann und ob beziehungsweise welcher Beschäftigung er im Gefängnis nachgehen kann.

Mit seinem Gesuch an den österreichischen Bundespräsidenten auf Aufschiebung der Strafvollstreckung "im Gnadenwege" ist der Ex-Musikhochschulchef, der eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens anstrebt, kürzlich abgeblitzt. Das Urteil gegen ihn ist im Oktober 2019 vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt und damit rechtskräftig geworden. Zu den Übergriffen auf die Frau war es vor einigen Jahren in München gekommen. Der Beschuldigte führte in den Jahren 2003 bis 2014 die Münchner Musikhochschule, danach war er bis Juni 2016 Rektor des Mozarteums in Salzburg. Er besitzt neben der deutschen auch die österreichische Staatsangehörigkeit.

(Quelle: apa)

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