Das teilte der rechtskräftig Verurteilte dem Landesgericht Salzburg mit. Er war der Aufforderung des Landesgerichtes zum Haftantritt bis 1. Februar 2022 fristgerecht nicht nachgekommen.
"Persönliche Angelegenheiten klären"
"Er hat zwischenzeitig einen Antrag gestellt, die Haft erst am 7. Februar antreten zu müssen, weil er noch persönliche Angelegenheiten zu klären hat. Über diesen Antrag hat die Richterin noch nicht entschieden", erklärte ein Sprecher des Landesgerichtes Salzburg am Donnerstag auf APA-Anfrage.
Ex-Mozarteum-Rektor stellt Gnadengesuch
Weil der Verurteilte am vergangen Montag nicht in der Justizanstalt in Puch (Tennengau) erschienen war, kann das Landesgericht die Vorführung des Ex-Musikhochschulchefs anordnen. Mit seinem Gesuch an den österreichischen Bundespräsidenten auf Aufschiebung der Strafvollstreckung "im Gnadenwege" ist er kürzlich abgeblitzt. "Er wird am Montag selbstverständlich die Haft antreten", sagte sein Salzburger Anwalt Kurt Jelinek heute zur APA.
Das Urteil gegen den Mann ist im Oktober 2019 vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt und damit rechtskräftig geworden. Zu den Übergriffen auf die Frau war es vor einigen Jahren in München gekommen. Der Beschuldigte führte in den Jahren 2003 bis 2014 die Münchner Musikhochschule, danach war er bis Juni 2016 Rektor des Mozarteums in Salzburg. Er besitzt neben der deutschen auch die österreichische Staatsangehörigkeit.
(Quelle: apa)