Der teilgeständige Angeklagte wurde wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Nötigung schuldig gesprochen. Er soll den Polizisten am 28. November im Polizeianhaltezentrum Salzburg attackiert haben. Der Beamte erlitt eine Rissquetschwunde und eine Prellung des Augapfels. Gegenüber den Ermittlern hatte der junge Mann erklärt, er habe die Hand ausstrecken wollen, um Luft zu holen.
22-Jähriger verletzt 16-jährigen Afghanen in Puch-Urstein
Der zweite Strafantrag betraf einen Streit am 3. Dezember in der Salzburger Justizanstalt Puch-Urstein. Der beschuldigte Marokkaner soll einen 16-jährigen Afghanen, der wegen Mordes an einem 50-jährigen Türken am 22. September 2015 bei einer Massenschlägerei im Salzburger Lehener Park angeklagt ist, durch Tritte, Schläge und Stiche mit einem Buttermesser am Bauch und am Kopf schwer verletzt haben.
Der 22-Jährige rechtfertigte sich damit, dass er den Burschen nach einem Streit nur davon abhalten wollte, die Notruftaste zu drücken. Strafrichterin Gabriele Glatz erteilte bei der Urteilsverkündung die Einweisung des 22-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher.
(APA)
(Quelle: salzburg24)