Konflikt schwelt in Rathaus

Halleins Stadtamtsdirektor suspendiert

Veröffentlicht: 31. August 2021 08:51 Uhr
In Hallein (Tennengau) hat sich am Montagabend die Gemeindevorstehung mit den aktuellen Vorwürfen gegen den seit Mai vom Dienst freigestellten Stadtamtsdirektor beschäftigt und Medienberichten zufolge einstimmig entschieden, den Mann mit sofortiger Wirkung zu suspendieren und ein Disziplinarverfahren gegen ihn einzuleiten.

Die Stadt Hallein wollte sich auf APA-Anfrage am Dienstag nicht zur Causa äußern. Der Amtsleiter hat nun die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen beide Schritte einzulegen.

Schwere Vorwürfe

Anfang der Vorwoche war bekannt geworden, dass Bürgermeister Alexander Stangassinger (SPÖ) Disziplinaranzeige gegen den Stadtamtsdirektor erstattet hat. Dieser soll auf seinem Firmennetzwerk unter anderem nationalsozialistisches und rechtsradikales Liedergut und "Geheimakten" über 99 Gemeindemitarbeiter gespeichert und damit gegen die Dienstpflichten verstoßen haben. Der Beamte hatte zuletzt betont, er könne sich nicht erklären, wie die Lieder-Dateien auf das Laufwerk gelangt seien. Eine nationalsozialistische oder faschistische Gesinnung sei nicht Teil seines Weltbildes.

Konflikt in Halleiner Rathaus

Die Suspendierung gilt als vorläufiger Höhepunkt in dem seit Monaten andauernden Konflikt der Stadt Hallein mit ihrem Stadtamtsdirektor. Der Beamte war 2009 vom damaligen Bürgermeister Christian Stöckl (ÖVP, heute Landeshauptmann-Stellvertreter) zum Leiter des Stadtamts befördert worden und agierte laut "Salzburger Nachrichten" lange Zeit als "Art Schattenbürgermeister". Nach dem Wahlsieg der SPÖ bei der Gemeinderatswahl 2019 und der Direktwahl von Stangassinger zum Bürgermeister wurden die bis dahin weitreichenden Kompetenzen des Gemeindebeamten stark eingeschränkt.

Stadtamtsdirektor seit Mai dienstfrei gestellt

Im Mai wurde der Stadtamtsdirektor schließlich bei vollen Bezügen dienstfrei gestellt – dagegen erhob der Beamte Einspruch. Hier ist nun das Landesverwaltungsgericht am Zug. Parallel prüft die Staatsanwaltschaft Salzburg, ob ein Anfangsverdacht nach dem Paragraf 3g Verbotsgesetz oder wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses nach Paragraf 310 Strafgesetzbuch vorliegt.

(Quelle: apa)

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