Zu welchem Zweck der oberste Beamte der Bezirkshauptstadt die rechtsradikalen Lieder gespeichert und ob er diese auch weiterverbreitet hat, gehe aus der Disziplinaranzeige nicht hervor, so "Der Standard" laut APA.
Verstoß gegen Dienstpflicht
Der Bürgermeister habe lediglich festgestellt, dass der Beamte "damit gegen die Dienstpflicht" verstoßen habe, "sein dienstliches Netzlaufwerk nicht für die Aufbewahrung von nationalsozialistischem und rechtsradikalem Liedgut zu missbrauchen".
"Geheimakten" über Gemeindemitarbeiter
Vorgeworfen wird dem Amtsleiter auch, auf seinem dienstlichen Netzlaufwerk "ein elektronisches Archiv mit personenbezogenen Daten über 99 Gemeindebedienstete angelegt" zu haben. Laut Anzeige dürften diese "Geheimakten" nicht Teil der offiziellen Personalakten gewesen sein. Hier führt die Disziplinaranzeige gleich mehrere Datenschutzverletzungen an.
Entscheidung über Suspendierung
Stadtchef Stangassinger wollte am Dienstag zur APA keine Stellungnahme abgeben, da es sich bei der Sache um eine Personalangelegenheit handle. Der beschuldigte Beamte selbst war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung. Am kommenden Montag wird die sogenannte Gemeindevorstehung als Disziplinarbehörde der Stadt, die sich nach den politischen Kräfteverhältnissen im Gemeinderat zusammensetzt, über die nächsten Schritte entscheiden - etwa die Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder eine Suspendierung.
Stadtamtsdirektor seit Mai freigestellt
Die aktuelle Anzeige stellt den bisherigen Höhepunkt in dem seit Monaten andauernden Konflikt der Stadt Hallein mit ihrem Stadtamtsdirektor dar. Der Beamte wurde 2009 vom damaligen Bürgermeister Christian Stöckl (ÖVP, heute Landeshauptmann-Stellvertreter) zum Leiter des Stadtamts befördert. Nach dem Wahlsieg der SPÖ bei der Gemeinderatswahl 2019 und der Direktwahl von Stangassinger zum Bürgermeister wurden die bis dahin weitreichenden Kompetenzen des Gemeindebeamten stark eingeschränkt. Als sich der Konflikt zuspitzte, wurde der Stadtamtsdirektor diesen Mai bei vollen Bezügen dienstfrei gestellt. Eine einvernehmliche Lösung stand Medienberichten zufolge kurz im Raum, wurde aber später vom Amtsleiter widerrufen.
(Quelle: apa)