Der beschuldigte Lenker des sogenannten "Ski-Doo", ein 41-jähriger Österreicher, war mit einem 85-jährigen Skifahrer kollidiert. Der Pensionist aus Oberösterreich erlitt schwere Verletzungen. Der Angeklagte erhielt eine - nicht rechtskräftige - Geldbuße von 720 Euro.
Fahrlässige Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft hat anfangs einen Strafantrag wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen eingebracht. Da aber der Pensionist vier Monate nach dem Unfall gestorben war, wurde der Strafantrag modifiziert und der Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt. Nachdem aber in einem gerichtsmedizinischen Gutachten festgestellt wurde, dass der Tod des Mannes nicht "unfallkausal" war, wurde der Strafantrag wieder im Sinne des ersten Antrages abgeändert. Für die Diversion hat Einzelrichter Roland Finster aber keine besonders gefährliche Verhältnisse angenommen.
Mit Ski-Doo in Skifahrer geprallt
Der Beschuldigte hatte laut Staatsanwaltschaft das akustisches Warnsignal und die Drehleuchte des Schneemobils nicht eingeschaltet, als er am Pistenrand in der Skiregion Dachstein-West bergauf fuhr und dann gegen den Skifahrer prallte. Der "Ski-Doo"-Lenker soll auch zu schnell unterwegs gewesen sein, was dieser jedoch bestritt. Er wurde bei dem Zusammenstoß leicht verletzt. (APA)
(Quelle: salzburg24)