Ein 58-jähriger Tennengauer erhielt Mittwochabend ein E-Mail, in dem sich der bislang unbekannte Absender als Bank des Opfers ausgab. Im Mail forderten die Betrüger den Mann auf einem Link zu öffnen und sein Konto zu verifizieren, schildert die Polizei in einer Aussendung. In weiterer Folge sollte er einen TAN eingeben.
Betrüger prellen Tennengauer mit Phishing-Mail
Dem Tennengauer kam es schließlich unseriös vor und er brach den Vorgang ab. Trotzdem gelang es den Unbekannten, einen vierstelligen Beitrag von seinen verknüpften Konten auf ein ausländisches Konto abzubuchen.
Polizei-Tipps gegen Online-Betrügereien
Um nicht auf Online-Betrügereien reinzufallen, rät die Salzburger Polizei diese Hinweise zu überprüfen.
- Kein seriöses Unternehmen oder Bankinstitut fordert per Email zur Eingabe von persönlichen Daten wie Passwörter usw. auf.
- Internetseiten, auf denen man sensible Nutzerdaten eingeben muss, erkennen Sie an den Buchstaben "https" in der Adresszeile der Webseite und einem Schloss- oder Schlüssel-Symbol im Internet-Browser. Weiters sind sichere Webseiten auch an einer grün hinterlegten Adresszeile oder an einem grün hinterlegten Zertifikatszeichen erkennbar, wenn sich der Betreiber einer unabhängigen Prüfung unterzogen hat.
- Überprüft die Adresszeile des Webbrowsers. Oft reicht ein Blick, um zu erkennen, dass es sich gar nicht um die richtige Website handelt. Seid ihr euch nicht sicher, gebt eure bekannte und gewohnte Adresse per Hand ein.
- Richtet wichtige Homepages, wie zum Beispiel Bankzugang etc. als Favoriten in Ihrem Browser ein und verwendet nur diese. Stellt so sicher, dass ihr nur die offiziellen Seiten verwendet.
- Seid ihr euch unsicher, ob ihr ein Passwort bekannt gegeben habt, dann ändert als erstes das Passwort und meldet diesen Vorgang an die Betreiber der Homepage bzw. dem Unternehmen.
- Den Anweisungen solcher Mails solltet ihr keinesfalls nachkommen, sondern sie unverzüglich aus dem Account löschen. Kreditkarten- und Bankinstitute sowie Online Shops würden euch niemals per E-Mail zur Bekanntgabe von Daten auffordern.
(Quelle: salzburg24)