Tennengau

Tödlicher Zugunfall in Puch: ÖBB senken Tempolimit im Bahnhof

Die neue Geschwindigkeitsregelung gilt nur für die Haltestelle Puch.
Veröffentlicht: 14. November 2017 15:03 Uhr
Nach dem tödlichen Unfall am Bahnhof Puch bei Hallein (Tennengau) am 4. Oktober haben die ÖBB in der Station nun auch eine Geschwindigkeitsreduktion für alle Züge angeordnet. Bei dem Unglück war ein Kinderwagen vom Sog eines durchfahrenden Güterzuges mitgerissen und von einem Waggon erfasst worden.

Dabei wurde ein einjähriges Mädchen aus dem Buggy geschleudert. Das Kind starb wenig später im Krankenhaus.

Nach Zugunfall: Tempolimit für Güter- und Fernverkehrszüge

"Für Güterzüge gilt ab sofort ein Tempolimit von 60 km/h, für Fernverkehrszüge ein Tempolimit von 100 km/h", bestätigte ÖBB-Sprecher Christoph Gasser-Mair einen Bericht von ORF Salzburg. Bisher waren bei der Durchfahrt durch den Bahnhof Geschwindigkeiten von 100 km/h bzw. 130 km/h erlaubt. "Es handelt sich vorerst um eine temporäre Maßnahme. Sie gilt, bis die Erhebungen zum Unfall abgeschlossen sind und die baulichen Maßnahmen umgesetzt wurden."

ÖBB: Neue Regelung gilt nur für Haltestelle in Puch

Die neue Geschwindigkeitsregelung gilt nur für die Haltestelle Puch. Bei dem Unfall hatte der Güterzug die damals erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h nicht überschritten. Die Mutter des verunglückten Kindes hatte zudem den vorgeschriebenen Abstand zum Gleis eingehalten. Als Reaktion auf das Unglück haben die ÖBB in der Vorwoche angekündigt, neben einer Informationskampagne mit Plakaten und Durchsagen am Bahnsteig an allen Bahnhöfen auch Halteschlaufen für Kinderwagen zu montieren.

(APA)

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(Quelle: salzburg24)

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