"Der Sachverständige ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Durchfahrt des Zuges optisch und akustisch angekündigt worden ist", erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, am Mittwoch auf Anfrage der APA. Der Zug habe alle vorgegebenen, geltenden Bestimmungen für die Durchfahrt eingehalten.
Gutachter: Kinderwagenbremse nicht angezogen
Zur Klärung der Unfallursache liegt der Staatsanwaltschaft seit dem Frühjahr ein weiteres Gutachten vor. Ein gerichtlich beeideter Zivilingenieur für Wirtschaftsingenieurswesen in Maschinenbau hatte darin festgestellt, dass der Kinderwagen "nicht eingebremst" war. Wäre die Feststellbremse angezogen gewesen, hätte sich der Kinderwagen nicht bewegt, so der Gutachter.
Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen
Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung ist noch nicht abgeschlossen. Bei dem Unglück am 4. Oktober wurde ein einjähriges Mädchen aus dem Buggy geschleudert. Das Kind starb wenig später im Krankenhaus. Als der Unfall passierte, soll die Mutter den Kinderwagen laut Polizei aus der Hand gegeben haben, weil sie sich ihrem dreijährigen Sohn zugewandt hatte. Erhebungen haben ergeben, dass der Güterzug die Maximalgeschwindigkeit nicht überschritten hatte.
(APA)
(Quelle: salzburg24)