Nach Antrag zweier Schüler

Testpflicht für Grenzpendler in Bayern außer Kraft

ARCHIV - 16.03.2020, Bayern, Neuhaus am Inn: Polizisten stehen an der Bundesstraße 512 in der Nähe von Neuhaus am Inn an einer Kontrollstelle an der Grenze zu Österreich. (zu dpa «Deutschland verlängert Grenzkontrollen zu Österreich») Foto: Sven Hoppe/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Veröffentlicht: 24. November 2020 16:57 Uhr
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger vorläufig außer Kraft gesetzt. "Die Außervollzugsetzung der Regelung hat allgemeine Wirkung", erläuterte ein Gerichtssprecher am Dienstag die weitreichenden Folgen des Eilantrages zweier österreichischer Schüler, die ein Gymnasium in Laufen im Landkreis Berchtesgadener Land an der Grenze zu Salzburg besuchen. Die Salzburger Arbeiterkammer reagierte erfreut und sprach von 4.500 Betroffenen nur in Salzburg.

Die beiden Gymnasiasten mussten sich nach der Einreise-Quarantäneverordnung des deutschen Bundeslandes mindestens einmal in der Woche einem Coronatest unterziehen. Der Senat entschied jedoch nun, dass sich diese Regelung im Hauptsacheverfahren voraussichtlich als unwirksam erweisen werde. Er setzte sie daher außer Vollzug.

Laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks betrifft die Verordnung rund 100 Personen am Gymnasium, die in Oberdorf (Flachgau) und dem Umfeld wohnen. Für diese wurden sogar eigene Massentests in der Stadt Laufen organisiert, um ihnen weite Umwege zu Testzentren nach Freilassing oder Bayerisch Gmain zu ersparen, hieß es. Rektor Maurice Flatscher hatte die Testpflicht als diskriminierend kritisiert, weil bayerische Schüler in Österreich keinen Test vorlegen müssten.

Testpflicht für Pendler seit Oktober

Die Testpflicht war erst am 23. Oktober eingeführt worden. Seitdem mussten alle Personen, die regelmäßig mindestens einmal in der Woche zu beruflichen oder geschäftlichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken nach Bayern einreisen, der zuständigen Verwaltungsbehörde wöchentlich "unaufgefordert und unverzüglich" ein Coronatestergebnis vorlegen.

In Österreich gab es Kritik an der Maßnahme, von der zehntausende Arbeitnehmer, Unternehmer und Schüler betroffen sind. Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern forderten eine Rücknahme und warnten vor Chaos. Immerhin stellte die bayerische Regierung in der Folge klar, dass österreichische Grenzgänger kostenlos die von Bayern eingerichteten Testzentren nutzen könnten.

AK fordert langfristige Regelung

Zufrieden über das Urteil zeigt man sich bei der Arbeiterkammer Salzburg (AK). Präsident Peter Eder sagt: „Das ist ein großer Erfolg auf allen Linien für unsere Bemühungen gegen diese überschießenden Maßnahmen, die tausende Pendler und Schüler aus Österreich nach Bayern massiv belasten. Das Verwaltungsgericht ist unseren Argumenten gefolgt und hat im Sinne des europäischen Gedankens und des Gleichheitsgrundsatzes entschieden.“

Und der AK-Präsident weiter: „Der Freistaat Bayern ist jetzt gefordert, um eine langfristige und gesetzeskonforme Regelung zu finden.“ Eder erneuerte zudem seinen Appell an die Salzburger Landespolitik und Landeshauptmann Haslauer (ÖVP), auf politischem und diplomatischen Weg im Sinne der Betroffenen aktiv zu werden.

(Quelle: salzburg24)

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