Zwar weist Paragraf 12 der "Landtagsuntersuchungsausschüsse-Verfahrensordnung" (LTUA-VO) klar darauf hin, dass Zeugen - korrekt ist streng genommen das Wort Auskunftspersonen - bei ihrer Befragung an ihre Wahrheitspflicht zu erinnern sind und die Folgen einer falschen Beweisaussage tragen müssen. De facto spielt das allerdings keine Rolle.
Bestraft werden Falschaussagen im NR
"Das Strafgesetzbuch stellt Falschaussagen im Nationalrat unter Strafe. Gleichzeitig schafft das Bundesverfassungsgesetz für die Landesgesetzgeber die Grundlage, vergleichbare Bestimmungen für die Landtage vorzusehen", so Neher. Dazu müssten aber in der Salzburger Verfahrensordnung konkrete Strafbestimmungen aufscheinen - was sie nicht tun. Eine Gesetzeslücke, die wohl einer Korrektur bedarf: Denn während das Strafgesetzbuch im Falle einer Falschaussage anderorts bis zu drei Jahre Haft vorsieht, bleiben unwahre Aussagen vor einem U-Ausschuss des Salzburger Landtags aktuell ohne Folgen.
Lücke erst kürzlich aufgefallen
Aufgefallen ist diese Lücke offenbar erst im Zuge der Ermittlungen gegen sechs Personen rund um die gescheiterte Bewerbung Salzburgs um die Olympischen Winterspiele 2014. Die Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch informiert, dass das Verfahren eingestellt wurde. Dabei wurde auch bekannt, dass zwei vom Richter des U-Ausschusses zur Causa erstattete Anzeigen - eine wegen Falschaussage, die andere wegen Bestimmung zur Falschaussage - nicht weiter verfolgt werden konnten. Ferdinand Faber, Leiter der Salzburger Landeslegistik, war für die APA wegen der Landtagssitzung am Mittwoch zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. (APA)
(Quelle: salzburg24)