Witwe verurteilt

Urteil im Fall von getötetem Promi-Wirt aufgehoben

Veröffentlicht: 29. Juli 2020 11:55 Uhr
Die Witwe des Mannes, der in Flachau (Pongau) getötet wurde, war im Dezember des Vorjahres zu einer Haftstrafe von acht Jahren wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Das Urteil war nicht rechtskräftig und landete vor dem Obersten Gerichtshof (OGH).

Der Prozess gegen die Ehefrau muss wiederholt werden. Der OGH hat eine neue Hauptverhandlung angeordnet. Die wegen Mordes angeklagte Frau wurde im Dezember 2019 in Salzburg wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die Geschworenen verwarfen die Mordfrage und stimmten einstimmig für die an sie gestellte Eventualfrage der absichtlich schweren Körperverletzung mit Todesfolge.

Fehler im Verfahren in Salzburg

Dagegen meldeten sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft Nichtigkeitsbeschwerde an. Die Anklagebehörde befand die Fragestellung an die Geschworene fehlerhaft, da im Verfahren der Aspekt der Körperverletzung im Beweisverfahren nicht zur Sprache kam.

Dieses Ansinnen bekräftigte im Rahmen des Gerichtstags am OGH auch der Vertreter der Generalprokuratur, Harald Eisenmenger. Der Generalanwalt unterstrich, dass die Frage nach der absichtlicher schwerer Körperverletzung mit fahrlässig herbeigeführter Todesfolge nicht zugelassen hätte werden dürfen. Die Beschuldigte sprach von einem Unfall, der Wirt einer bekannten Skihütte hätte ihre Hand mit dem Messer an sich gezogen, um sie zu erschrecken, da drang die Klinge ein. Eine Körperverletzung wurde bei der Verhandlung in Salzburg gar nicht thematisiert. "Das war nicht sachverhaltsbezogen", so Eisenmenger.

Von Anklage abweichende Frage nicht zulässig

Nach den Ergebnissen der Hauptverhandlung war eine von der Anklage abweichende Frage nicht zulässig, urteilte auch der fünfköpfiger OGH-Senat (Vorsitz: Rudolf Lässig). Es hätte lediglich die in der Anklage beinhaltete Frage nach dem Mord gestellt werden dürfen. Hätten die Geschworene diese verneint, wäre die Frau freizusprechen gewesen. Die Frage nach der absichtlich schweren Körperverletzung mit Todesfolge sei nur zu stellen, "wenn im Verfahren etwas vorgekommen wäre, was diese Frage indiziert", begründete der Senatsvorsitzende Lässig. Somit habe man sich den Worten des Generalanwalts angeschlossen. Der zweite Rechtsgang muss nun mit neuen Berufs- und Laienrichtern durchgeführt werden.

Angeklagte spricht von Unfall

Die bisher unbescholtene Frau hat in dem Prozess stets ihre Unschuld beteuert, es habe sich um einen Unfall gehandelt. Die Rumänin, die vom Salzburger Anwalt Kurt Jelinek vertreten wurde, soll den Skihüttenwirt am 3. März 2019 in Flachau mit dem Messerstich getötet haben. Während eines Streits in der Küche habe ihr Mann sie an der Hand, in der sie das Messer hielt, um sich eine Jause zuzubereiten, gefasst und sie an sich gezogen. Dabei sei es zu dem Stich in seine Brust gekommen, den sie aber nicht bemerkt habe.

(Quelle: apa)

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