Besondere Vorsicht ist geboten, wenn man Souvenirs aus Krokodil- und Schlangenleder, Korallenketten, Schildplattschmuck, Tropenholz, exotische Tierfelle, Elfenbeinschnitzereien oder gar lebende Tiere fraglicher Herkunft erwirbt.
Keine lebenden Tiere kaufen
Ebenso sind pflanzliche Heil- und Medizinprodukte sowie Pflanzen wie Kakteen, Orchideen, Tillandsien bedenkliche Mitbringsel. Insbesondere zu warnen ist vor dem Erwerb lebender Tiere wie zum Beispiel Papageien, Schildkröten, Echsen, Krokodilen, Schlangen oder auch Affen.
Nur mit gültigen Reisepapieren
Mehr als 30.000 Tier- und Pflanzenarten sind durch den internationalen Handel bedroht. Deren Schutz wird durch das Washingtoner Artenschutz-Abkommen CITES geregelt. Demnach dürfen gefährdete Arten entweder gar nicht oder nur kontrolliert, mit gültigen Reisepapieren, eingeführt werden. Das gilt für lebende als auch tote Exemplare einer Art ebenso für verarbeitete Produkte.
Unbedenkliche Souvenirs sind in der Regel Töpfereien, traditionelle Handwerksprodukte aus Textil oder Flechtkörbe, Teppiche oder Schmuck aus Glas, wenn es sich dabei nicht um Antiquitäten handelt.
Souvenir: Infos zu Import und Export
Papiere oder Rechnungen, die Händler selber ausgestellt haben, sind oft nicht ausreichend. Für Österreich kann nur das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus einen Export oder Import gefährdeter Arten genehmigen. Auskünfte darüber, für welche Souvenirs eine Genehmigungspflicht besteht, gibt auch die Naturschutzabteilung bei Gundi Habenicht unter 0662 8042-5515. Infos über die Vielfalt an handelsrelevanten Arten findet ihr bei CITES oder WISIA.
(Quelle: salzburg24)