Die UVP-Behörde hat nun die Verhandlungsschrift samt allen Beilagen (Wortprotokolle, Gutachten, Vollmachten, etc.) über diese mündliche Verhandlung im Internet unter www.salzburg.gv.at/kundmachung bereitgestellt und zudem in übersichtlicher Form unter www.salzburg.gv.at/380kv aufbereitet.
Abschriften für jeden möglich
Ab Montag wird die Verhandlungsschrift samt allen Beilagen auch in allen 39 Standortgemeinden sowie bei der UVP-Behörde für insgesamt vier Wochen (bis Freitag, den 25. Juli) zur öffentlichen Einsicht aufliegen. Die Beteiligten können sich dort während der jeweiligen Amtsstunden Abschriften anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien oder Ausdrucke erstellen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit eines Downloads aus dem Internet.
Informationen werden veröffentlicht
Die Ergänzung des im Jänner und Februar 2014 öffentlichen aufgelegten Umweltverträglichkeitsgutachtens wird in weiterer Folge bei der UVP-Behörde für mindestens acht Wochen zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden. Über den genauen Zeitpunkt dieser Auflage wird über die Landeshomepage zeitgerecht informiert werden.
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(Quelle: salzburg24)