Salzburg

Wehrpflicht: Stichtag für Volksbefragung ist der 28. November

Der Stichtag ist ausschlaggebend dafür, wo man sich an der Volksbefragung beteiligen kann.
Veröffentlicht: 21. November 2012 11:09 Uhr
 Der Stichtag für die Volksbefragung über die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres oder die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes, die am 20. Jänner 2013 stattfindet, ist der 28. November 2012.

Dieser Stichtag ist ausschlaggebend dafür, wo man sich an der Volksbefragung beteiligen kann. Zuständig ist jene Gemeinde, in deren Wählerevidenz der an der Befragung Teilnahmeberechtigte am 28. November eingetragen ist.

Neue Wählerevidenz bei neuer Gemeinde

Vor allem Personen, die seit der letzten Wahl, das war die Bundespräsidentenwahl am 25. April 2010, in eine andere Gemeinde übersiedelt sind, sollten sich überzeugen, ob sie in die Wählerevidenz der neuen Heimatgemeinde eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, kann bis zum Stichtag 28. November die Eintragung in die Wählerevidenz reklamiert werden.

16-Jährige zur Volksbefragung zugelassen

Stimmberechtigte bei der Volksbefragung sind österreichische Staatsbürger, die spätestens am Tag der Volksbefragung 16 Jahre alt werden und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Auch Auslandsösterreicher, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind, können an der Volksbefragung teilnehmen.

(Quelle: salzburg24)

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