Dieser Stichtag ist ausschlaggebend dafür, wo man sich an der Volksbefragung beteiligen kann. Zuständig ist jene Gemeinde, in deren Wählerevidenz der an der Befragung Teilnahmeberechtigte am 28. November eingetragen ist.
Neue Wählerevidenz bei neuer Gemeinde
Vor allem Personen, die seit der letzten Wahl, das war die Bundespräsidentenwahl am 25. April 2010, in eine andere Gemeinde übersiedelt sind, sollten sich überzeugen, ob sie in die Wählerevidenz der neuen Heimatgemeinde eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, kann bis zum Stichtag 28. November die Eintragung in die Wählerevidenz reklamiert werden.
16-Jährige zur Volksbefragung zugelassen
Stimmberechtigte bei der Volksbefragung sind österreichische Staatsbürger, die spätestens am Tag der Volksbefragung 16 Jahre alt werden und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Auch Auslandsösterreicher, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind, können an der Volksbefragung teilnehmen.
(Quelle: salzburg24)