Zu einer wesentlichen Änderung kommt es mit 20. Mai im Rahmen der regelmäßig durchzuführenden Pickerl-Begutachtung (§57a). Über eine Software-Schnittstelle werden ab diesem Zeitpunkt die Verbrauchsdaten im Fahrzeug ausgelesen. Die Daten werden dann an das Klimaschutz-Ministerium übermittelt und von dort in weiterer Folge an die europäische Umweltagentur weitergegeben, berichtet der ÖAMTC in einer Aussendung am Donnerstag.
Nur neuere Fahrzeuge betroffen
Betroffen davon sind alle Diesel-, Benzin-, Hybrid- und PlugIn-Hybrid-Pkw sowie Leicht-Lkw mit einer Erstzulassung ab 1. Jänner 2021. Vorerst gilt dies für die Abgasklasse „6d“ und ab Herbst dieses Jahres auch für „6e“. Bei älteren Fahrzeugen werden keine Verbrauchswerte ausgelesen.
Daten sollen tatsächliche Verbrauchswerte zeigen
Der ARBÖ sieht in der Erhebung der Verbrauchsdaten grundsätzlich einen positiven Ansatz, um realistische Verbrauchswerte zu ermitteln. Dadurch könnten Konsumentinnen und Konsumenten ehrlich über den zu erwartenden Treibstoffverbrauch informiert werden. Die ab Mitte Mai gültige Verordnung wird dennoch auch kritisch gesehen: "Für die reine Erhebung der Verbrauchsdaten je Fahrzeugmodell wäre es ausreichend gewesen, die ersten elf Stellen einer Fahrgestellnummer zu übermitteln", so ARBÖ-Generalsekretär Gerald Kumnig.
ARBÖ: Keine Anonymisierung der Daten
Gemäß der derzeitigen Vorgaben würde jedoch die gesamte 17-stellige Fahrgestellnummer ausgelesen und übermittelt. Laut ARBÖ sei dadurch eine Anonymisierung der Daten nicht vorhanden. "Das ist ein weiterer Schritt in Richtung 'gläserner Bürger' und daher abzulehnen. Da die Daten bis zu 20 Jahre gespeichert werden können, ist eine Einhaltung aller datenschutztechnisch relevanten Bestimmungen unerlässlich", so Kumnig weiter.
Übermittlung der Daten kann abgelehnt werden
Dabei kann jede Fahrzeughalterin und jeder Fahrzeughalter vor der §57a-Begutachtung die Erhebung und Übermittlung der Verbrauchswerte ablehnen. Dies muss vor der Überprüfung aktiv eingefordert und mittels Unterschrift am Prüfbericht bestätigt werden. "Eine Verweigerung hat keine Auswirkungen auf die §57a Begutachtung – man bekommt trotzdem ein Pickerl", so René Roider, Leiter Technischer Dienst des ÖAMTC Salzburg, in einer Aussendung.
Bislang nur geringe Abweichungen
Bereits seit einem Jahr wurden EU-weit von Vertragswerkstätten Erhebungen zu den Verbrauchsdaten durchgeführt. Laut Informationen des ÖAMTC zeigen die Daten bei Diesel-, Benzin- und Hybrid-Fahrzeugen nur geringe Abweichungen. Diese seien durch unterschiedliche Betriebsbedingungen – beispielsweise Anhänger-Betrieb, Bergfahrten oder auch die persönliche Fahrweise – erklärbar. Die Ergebnisse bei PlugIn-Hybrid-Fahrzeugen lassen darauf schließen, dass diese nicht, wie geplant, regelmäßig an der Steckdose geladen werden.
(Quelle: salzburg24)