Im Fall Apple gebe es Bedenken, dass infolge von Steuerentscheidungen dem Konzern eine Vorzugsbehandlung gegenüber anderen Firmen gewährt worden sei. Der Sprecher verwies auf eine bereits im Juni getroffene Entscheidung, ein Wettbewerbsverfahren wegen der Besteuerung multinationaler Konzerne gegen Irland einzuleiten. Die "Financial Times" berichtete am Montag unter Berufung auf mit der Sache vertraute Quellen, die EU-Kommission stufe das Steuersparmodell des iPhone-Herstellers in Irland als illegale Staatshilfe ein. "Wir untersuchen den Fall weiter", sagte Almunias Sprecher und lehnte es ab, bereits eine endgültige Bewertung des Falls abzugeben.
Die EU-Kommission will demnach am Dienstag einen Bericht zu dem eingeleiteten Verfahren veröffentlichen. "Darin werden wir keine Schlussfolgerungen veröffentlichen", betonte der Sprecher. Dies sei ein normaler Vorgang. Es gehe darum, die Gründe für die Eröffnung des Verfahrens zu erläutern. Einige Wochen später soll diese Entscheidung dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Ab dann haben interessierte Parteien Zeit, Stellungnahmen bei der EU-Kommission abzugeben. "Ich kann nicht absehen, wie lange die Untersuchung dann dauern wird", sagte der Sprecher.
Irland lockt seit Jahren mit niedrigen Unternehmenssteuern von 12,5 Prozent. Viele Großkonzerne haben deshalb dort ihren Europa-Sitz registriert. Apple soll gar weniger als zwei Prozent an Steuern bezahlt haben. Irland und Apple weisen Vorwürfe zurück, wonach dem Technologie-Riesen besondere Konditionen gewährt worden seien.
Das im Juni eingeleitete Wettbewerbsverfahren betrifft auch die Niederlande, wo die US-Kaffeehauskette Starbucks ihren Sitz hat. In diesem Fall sei die EU-Kommission noch nicht so weit wie im Fall Apple, sagte Almunias Sprecher. Demnach drohen am Ende von Beihilfeverfahren Rückzahlungen, wenn die EU-Kommission die Regeln für Staatshilfe gebrochen sieht.
(Quelle: salzburg24)