Im Geschäftsordnungsausschuss wurde auch das Juristenteam gewählt: Verfahrensrichter ist der frühere Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes Ronald Rohrer und Verfahrensanwalt der Rechtsanwalt Andreas Joklik; auch die Stellvertreter wurden bestimmt. Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) erklärte bei der Pressekonferenz im Anschluss, dass auch die Ausschussgröße mit 18 Abgeordneten festgelegt wurde. Der Einsetzung des U-Ausschusses in der morgigen Nationalratssitzung "steht nichts mehr im Wege", so Bures.
Die Vorsitzführung werde bei diesem U-Ausschuss federführend der Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf (ÖVP) übernehmen.
Rosenkranz übernimmt Eurofighter-U-Ausschuss für FPÖ
Die FPÖ geht mit Walter Rosenkranz als Fraktionsführer in den Eurofighter-Untersuchungsausschuss. Weitere freiheitliche Vertreter in dem Gremium werden Wehrsprecher Reinhard Bösch sowie die Abgeordneten Hermann Brückl und Walter Rauch sein, gab Klubobmann Heinz-Christian Strache am Dienstag in einer Pressekonferenz bekannt. Gleich zu Beginn will man sich der Ära Gusenbauer widmen.
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Rosenkranz versprach seriöse Aufklärung durch das parlamentarische Gremium. "Wir wollen kein Tribunal a la Peter Pilz machen", Zeugen werde man bei ihrer Befragung nicht wie verurteilte Straftäter behandeln. Dennoch könnte es bald Anzeigen geben, denn man wolle die im Juni ablaufende Verjährungsfrist rund um den 2007 abgeschlossenen Vergleichsvertrag mit EADS keinesfalls verstreichen lassen.
Vier Wochen Frist
Die Übermittlung von Akten und Unterlagen hat grundsätzlich binnen vier Wochen in elektronischer Form zu erfolgen. Darüber hinaus sind alle öffentlichen und nicht öffentlichen Dokumente sowie Dokumente der Klassifizierungsstufe 1 "eingeschränkt" nach Möglichkeit in elektronischer Form auf Datenträger und nicht per E-Mail zu übermitteln. Daten der Klassifizierungsstufe 2 "vertraulich", der Stufe 3 "geheim" und der Stufe 4 "streng geheim" sind ausschließlich in Papierform und jeweils in zweifacher Ausfertigung zu liefern.
Unter "Akten und Unterlagen" versteht der Geschäftsordnungsausschuss dabei nicht nur Akten im formellen Sinn, sondern sämtliche mit dem Beweisthema und den jeweiligen Akten im Zusammenhang stehende Unterlagen wie etwa Berichte, Korrespondenzen, E-Mails, Tagebücher, Terminkalender, Sitzungsprotokolle oder Weisungen.
(APA)
(Quelle: salzburg24)