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Ex-Drogeriekönig Schlecker muss nicht hinter Gitter

Veröffentlicht: 27. November 2017 13:24 Uhr
Der ehemalige Drogerieunternehmer Anton Schlecker muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 73-Jährigen am Montag wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 54.000 Euro. Schleckers Kinder Lars und Meike wurden dagegen zu Haftstrafen von zwei Jahren und acht Monaten beziehungsweise zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Die Verurteilung der Kinder Schleckers erfolgte unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Untreue und Beihilfe zum Bankrott. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft für Anton Schlecker gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass er als Eigentümer der gleichnamigen Drogeriekette in den Monaten vor der Pleite Vermögen in Millionenhöhe zugunsten seiner Familie beiseitegeschafft hatte - Geld, das den Gläubigern am Ende fehlte. Sein Verteidiger hatte die Forderung als überzogen bezeichnet.

Schlecker meldete im Jänner 2012 Insolvenz an

Die einst größte deutsche Drogeriekette hatte im Jänner 2012 nach jahrelangen Verlusten Insolvenz angemeldet. In dem Prozess ging es im Kern darum, wann Schlecker die drohende Pleite kommen sah. Von diesem Zeitpunkt an hätte er dem Unternehmen kein Geld mehr entziehen dürfen. Das Verfahren gegen Schleckers Frau Christa war eingestellt worden.

(APA/dpa)

(Quelle: salzburg24)

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