Der für den Euro zuständige EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis will am Dienstag einen Gesetzesvorschlag für die europäische Einlagensicherung vorlegen. Dem Vernehmen nach soll der Aufbau in drei Etappen geschehen.
Das erwartete Volumen wurde in einer Größenordnung von 43 Mrd. Euro angegeben.
Ab Juni 2017 soll für drei Jahre ein europäisches "Rückversicherungssystem" eingerichtet werden. Unter diesem System bleiben die nationalen Einlagensicherungssysteme in der Hauptverantwortung. Erst wenn die nationalen Töpfe leer sind, könnte die Einlagensicherung für Sparer über das europäische System gedeckt werden, hieß es in EU-Kreisen. Die Banken sollen in den drei Jahren der ersten Phase 80 Prozent in das nationale System und 20 Prozent in den europäischen Topf einzahlen.
Zugang zur europäischen Einlagensicherung hätten in jeder Phase aber nur jene Länder, welche die EU-Vorgaben für die nationalen Systeme voll umsetzen und das geforderte nationale Volumen erreichen.
In einer zweiten Phase soll ab 2020 ein "Mitversicherungssystem" aufgebaut werden. So soll schrittweise der an den europäischen Topf zu zahlende Anteil an den Beiträgen von 20 Prozent im ersten Jahr, dann 40 Prozent, 60 Prozent und 80 Prozent im vierten Jahr erhöht werden. Entsprechend steigen auch die Anteile, zu denen die europäische Ebene die Einlagensicherung übernimmt.
Im Jahr 2024 soll schließlich die dritte Stufe, die 100-prozentige europäische Einlagensicherung erreicht sein. Damit würden auch die Risiken völlig vergemeinschaftet, aber weiterhin sollen nur jene Länder Zugang zur europäischen Einlagensicherung haben, die ihre eigenen Systeme voll aufgebaut haben.
Um die Bedenken von skeptischen Ländern wie Deutschland, aber auch Österreich, zu zerstreuen, will sich die EU-Kommission auch das Insolvenzrecht der EU-Mitgliedstaaten anschauen und auch, wie die Banken ihre hohen Anteile an Staatsanleihen besichern. So hätten griechische Banken einen hohen Anteil griechischer Staatsanleihen, hier könnte die EU-Kommission auf eine Differenzierung drängen, hieß es. Dazu soll es aber noch keinen konkreten Gesetzesvorschlag geben.
Angesiedelt werden soll die europäische Einlagensicherung beim Einheitlichen Aufsichtsgremium (Single Resolution Board, SRB) für die Bankenabwicklung.
Nach den bisher geltenden EU-Regeln müssen die EU-Staaten über selbst finanzierte Einlagensicherungssysteme verfügen, welche Spareinlagen bis zu 100.000 Euro schützen. Die EU-Staaten sind bei ihren Sicherungssystemen aber unterschiedlich vorangeschritten, erklärte die EU-Kommission.
Die Sparkassen vor allem in Deutschland und Österreich verfügen über eigene Sicherungssysteme und lehnen daher das EU-Vorhaben ab. In Österreich hatte auch Raiffeisen erklärt, man wolle "keine Vergemeinschaftung der Schulden haben". Namens der Hypos in Österreich hat die Hypo Vorarlberg zuletzt angekündigt, gegen allfällige Ausnahmen für einzelne Bankensektoren bei der EU-Einlagensicherung juristisch zu Felde ziehen zu wollen.
(Quelle: salzburg24)