Auch wenn Melanie Müller die Anschuldigungen von sich wies, machte die Staatsanwaltschaft Leipzig Anfang Mai ernst. Die Ballermann-Sängerin wird angezeigt, weil sie im September letzten Jahres bei einem Konzert auf der Bühne öffentlich den Hitlergruß gezeigt haben soll. Die Anzeige wurde erst am Mittwoch veröffentlicht.
Konkret lautet der Vorwurf laut Presseaussendung der Leipziger Staatsanwaltschaft: „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.“
Melanie Müller hat keine Angst vor Prozess
Gegen die einstige Dschungelkönigin und "Promi Big Brother"-Gewinnerin liegt allerdings kein Strafbefehl vor. Öffentlich hat sich Müller zu der Anklage noch nicht zu Wort gemeldet. Gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ sagte sie jedoch, dass sie einem Prozess positiv entgegengehe, da dieser ihre Unschuld zutage bringen würde.
Als die Causa im Oktober aufkam, meldete sie sich zu Wort: "Ich weise darauf hin, dass ich mich in den vergangenen elf Jahren weder in irgendeiner Weise auch nur annähernd rassistisch, rechtsradikal oder in anderer Weise verfassungsfeindlich geäußert habe, etwaige Gesten gezeigt oder auch nur ansatzweise derartige Meinungen geäußert oder gebilligt habe." Müller hatte schon zuvor Vorwürfe und jegliche Nähe zu "Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut" zurückgewiesen. Die Geste bedeute "Zicke zacke zicke zacke" und sei eine Aufforderung ans Publikum. Ob das wirklich so war, wird nun vor Gericht geklärt.
(Quelle: salzburg24)