Erdoğan-Regierung

Nagellack bei Männern als Straftat? Umstrittener Gesetzesentwurf in der Türkei

Veröffentlicht: 04. März 2025 16:41 Uhr
In der Türkei sorgt ein potenzieller Gesetzentwurf für Aufregung: Menschen, die von traditionellen Geschlechterrollen abweichen, könnten dafür bald bestraft werden. Dazu zählt etwa auch das Tragen von Nagellack bei Männern.

In der Türkei könnten Menschen, die sich nicht gemäß den traditionellen Geschlechterrollen verhalten, künftig bestraft werden. Opposition, Juristen und Interessengruppen schlagen wegen eines Gesetzentwurfs Alarm, der noch nicht offiziell eingebracht wurde und Medienberichten zufolge aus den Reihen der Regierung stammen soll. Der Entwurf sieht u. a. Haftstrafen für nicht-heterosexuelle Paare von bis zu vier Jahren vor, wenn diese eine symbolische Hochzeitsfeier abhalten.

Gleichgeschlechtliche Ehen sind in der Türkei ohnedies nicht erlaubt. In dem inoffiziellen Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es etwa auch: Eine Person, „die öffentlich dazu ermutigt, es lobt oder fördert, sich gegen das angeborene biologische Geschlecht und die allgemeine Moral zu verhalten“, werde mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.

Türkei will mit umstrittenem Gesetz „Institution Familie“ schützen

Bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen soll das Mindestalter laut dem Entwurf von 18 auf 21 angehoben werden. Betroffene müssen zusätzlich zu einer gerichtlichen Erlaubnis und einem psychologischen Gutachten ihre dauerhafte Unfruchtbarkeit durch ein Attest nachweisen, das ein vom Staat zugelassenes Krankenhaus ausstellen soll. Zur Begründung heißt es unter anderem, damit solle die „Institution der Familie“ geschützt werden. Die regierende AKP, die Partei von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan, hat 2025 als das „Jahr der Familie“ ausgerufen.

Röcke und Nagellack bei Männern potenziell strafbar

Gökçe Gökçen, Politikerin der oppositionellen CHP-Partei, kritisierte den Entwurf scharf. Wenn ein Mann einen Rock oder Nagellack trage, könne das demnach bereits als Straftat gewertet werden. Den Entwurf nannte sie wegen seiner vagen Formulierungen, die alles umfassen könnten, eine „Bedrohung für die Menschenrechte“. Die Organisation Kaos GL sieht in der Vorlage mehrfachen Rechtsbruch, der die „Existenz“ vieler Menschen kriminalisiere. Wie und ob der Entwurf ins Parlament eingebracht wird, war zunächst unklar.

(Quelle: apa)

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